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Koalitionsvertrag: Übersicht zu den zentralen Punkten aus Sicht der planenden Berufe

Modernisierungsplan für Deutschland

11.04.2025 - Berlin

Koalitionsvertrag: Übersicht zu den zentralen Punkten aus Sicht der planenden Berufe

Mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben die Parteivorsitzenden der CDU/CSU und SPD am 9. April in Berlin ihre politischen Vorhaben für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Der rund 140-seitige Vertrag beinhaltet viele Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung der Wirtschaft sowie Entbürokratisierung (z. B. Genehmigungsrecht) und schnelleren Digitalisierung (z. B. BIM), von denen mehrere auf Anregung der planenden Berufe aufgenommen wurden. Die Bundesingenieurkammer hat eine Übersicht der zentralen Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe zusammengestellt.

Nach der Einigung auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht nun der nächste zentrale Schritt in der Regierungsbildung bevor: die formale Zustimmung der Parteien zum Koalitionsvertrag und anschließend die Wahl des Bundeskanzlers.

Wichtige Ansätze zu Infrastruktur, Verkehr und Wohnen

  • Klarer Fokus auf beschleunigtem Planen und Bauen
  • Finanzierungsinstrumente für mehr Planungssicherheit
  • Gebäudetyp-e soll rechtssicher kommen
  • Förderprogramme für Wohnbau und Sanierung werden vereinfacht und zusammengeführt

Positive Aussagen des Koalitionsvertrages zu Vergabe, Freiberuflichkeit, Mittelstand und Nachwuchs

  • Vergabe bleibt mittelstandsfreundlich!
  • Aufbau von Planungskapazitäten zusammen mit den Kammern
  • Die Selbstverwaltung der Freien Berufe wird gestärkt
  • Auf EU-Ebene soll eine Anhebung der KMU-Schwelle erreicht werden

Überblick zum Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland

Infrastruktur - Verkehr - Wohnen - Bauwesen - Vergabe - Freie Berufe - Mittelstand - Nachwuchs

Die Bundesingenieurkammer hat hier einen kurzen Überblick über die zentralen Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe zusammengestellt und gibt dazu eine kurze inhaltliche Einschätzung der wichtigsten Punkte ab. 

Klicken Sie auf "Detailüberblick", um sich die einzelnen Punkte anzusehen.

Download

Überblick Koalitionsvertrag


Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesingenieurkammer begrüßt, dass der enorme Investitions- und Handlungsbedarf für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland umfassend adressiert wird. Bürokratieabbau, beschleunigtes Planen und Bauen und ein zuverlässiger Förder- und Investitionsrahmen sind hierfür grundlegend.

Detailüberblick

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

  • Ziel: Deutliche Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben durch Reformen im Planungs-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsrecht
  • Einführung eines einheitlichenVerfahrensrechts(„one-for-many“)für Infrastrukturprojekte
  • Digitalisierung aller Planungs- und Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ländern
  • Einführung eines verbindlichen Stichtags im Planungsprozess, um Verfahrenssicherheit zu erhöhen
  • Förderung der Multikodierung von Flächen und Flexibilisierung formalisierter Verfahren

Bahnverkehr

  • Ziel: mehr Güterverkehr auf die Schiene, Stärkung des Kombinierten Verkehrs
  • Ausbau und Modernisierung des Schienennetzes mit Fokus auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Erhalt und Verbesserung der Bahninfrastruktur durch Investitionen (Infraplan)
  • Förderung des Deutschlandtakts als integraler Bestandteil der Mobilitätswende

Straßenverkehr

  • Modernisierung und Instandhaltung von Straßen und Brücken
  • Schnellere Sanierung durch effizientereVergabeverfahrenundBaubeschleunigung
  • Einsatz digitalerSystemefür bessere Verkehrssteuerung und Baustellenkoordination

Digitalisierung und Innovation

  • Priorisierung digitaler Planungstools und Plattformen: Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt
  • Einführung verbindlicher digitaler Verfahren für Träger öffentlicher Belange
  • Förderung von digitalen Bürgerbeteiligungsverfahren

Wohnungsbau

Vom abrupten Ende der Bundesregierung und den vorgezogenen Neuwahlen waren auch Gesetzgebungsprozesse betroffen, an denen die Bundesingenieurkammer mitgewirkt hat. Hierzu zählen die Initiative Gebäudetyp E. Es ist erfreulich, dass dieser weiterhin eingeführt werden soll. Die Zusammenführung und Vereinfachung der Förderprogramme in zwei Kernprogramme, Neubau & Modernisierung, ist ebenfalls ein wichtiger Ansatz.

Detailüberblick

Zielsetzung

  • Wohnen soll bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich sein
  • Gleichwertigkeit aller Wohnformen (Miete/Eigentum, Stadt/Land)
  • Fokus auf Investitionen, Steuererleichterungen und Bürokratieabbau zur Belebung des Wohnungsbaus

Maßnahmen zur Beschleunigung

  • Wohnungsbau-Turbo: In den ersten 100 Tagen ein Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Bauverfahren
  • Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt
  • Vereinfachungen im Baugesetzbuch in zwei Schritten, inkl. Lockerungen beim Lärmschutz
  • Förderung von seriellem, modularem und systemischem Bauen

Wohnbauförderung

  • Einführung einer „Starthilfe Wohneigentum“ für Familien
  • Steuerliche Förderung von Neubau und Sanierung
  • Prüfung staatlicher Bürgschaften für Hypothekendarlehen
  • Zusammenführung und Vereinfachung der Förderprogramme in zwei Kernprogramme (Neubau & Modernisierung)
  • Stärkung des sozialen Wohnungsbaus als zentraler Bestandteil

Standards und Normen

  • Vereinfachung von Baustandards und Normen zur Kostensenkung
  • Einführung des Gebäudetyps E für einfaches und günstiges Bauen
  • Reduktion der Bindungswirkung von technischen Normen auf sicherheitsrelevantes Maß

Städtebau und ländlicher Raum

  • Kampf gegen Leerstand, besonders in strukturschwachen Regionen
  • Stärkung von Innenstädten, sozialer Infrastruktur und Anpassung an Klimawandel und Barrierefreiheit

Vergaberecht

Kleine und mittlere Unternehmensstrukturen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Die Bundesingenieurkammer setzt sich für deren Erhalt kontinuierlich auf Bundesebene ein. Der Grundsatz der losweisen Vergabe als Regelfall muss unbedingt beibehalten und die Abweichung davon deutlich eingegrenzt werden. Der Koalitionsvertrag macht Hoffnung, dass kleinen und mittelständischen Planungsbüros eine leichtere Teilnahme am Markt ermöglicht wird.

Detailüberblick

Vereinfachung und Digitalisierung

  • Ziel: mittelstandsfreundliche Vergabe, mit weniger Bürokratie und uneingeschränkter Teilnahmemöglichkeit für kleinere Büros
  • Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden – sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene
  • Fokus auf wirtschaftliche, diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffung

Schwellenwerte und Ausnahmen

  • Einführung sektoraler Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht
  • Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge:
    - auf 50.000 € für allgemeine Liefer- und Dienstleistungen
    - auf 100.000 € für Start-ups mit innovativen Leistungen (innerhalb der ersten vier Jahre)
  • Forderung nach einer maßvollen Erhöhung der EU-Schwellenwerte und getrennter Betrachtung von Planungsleistungen.

Strategisches Beschaffungsmanagement

  • Aufbau eines strategischen öffentlichen Beschaffungswesens, z. B. durch: Nutzung gemeinsamer Rahmenverträge, Ausbau zentraler Einkaufsplattformen wie dem "Kaufhaus des Bundes“ als digitaler Marktplatz und zentrale Steuerung des IT-Einkaufs zur Reduzierung von Abhängigkeiten

Beschleunigung von Vergabeverfahren

  • Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu Oberlandesgerichten
  • Einführung digitaler Nachweisformate wie Eigenerklärungen oder geprüfte Systeme für Bietereignung

Verwaltungsmodernisierung

  • Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips: Daten müssen nur einmal angegeben werden
  • Vernetzung von Bundesregistern über sichere Cloudplattformen
  • Datenschutz soll entbürokratisiert und nutzerfreundlicher gestaltet werden

Mittelstandsförderung

Der deutsche Mittelstand zeigte sich sowohl in Corona-Zeiten als auch aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine resilient. Überbordende Bürokratie und Fachkräftemangel werden von kleinen und mittelständischen Ingenieurbüros zur Existenzbedrohung.

Detailüberblick

Bürokratieabbau und Entlastung

  • Moratorium für neue Statistikpflichten: Mindestens zwei Jahre lang keine neuen Erhebungen – bestehende Vorschriften werden überprüft
  • Once-Only-Prinzip: Unternehmen sollen Daten nur einmal angeben müssen
  • Abschaffung von Schriftformerfordernissen, z. B. im Arbeitsrecht
  • Erleichterte Nachweisführung bei Fördermitteln und Entlastung bei der Einfuhrumsatzsteuer
  • Genehmigungsfiktion soll zukünftig allgemein gelten, außer wenn spezialgesetzlich ausgeschlossen

Fachkräfte und Bildung

  • Beschleunigung von Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte.
  • Stärkere Berücksichtigung des Mittelstands bei Bildungspolitik und Fachkräftestrategien.

Digitalisierung und Innovation

  • Förderung von Innovationen im Mittelstand, z. B. durch vereinfachte Zugänge zu Förderprogrammen
  • Digitalisierung der Verwaltung inkl. One-Stop-Shop zur Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden

Förderung und Finanzierung

  • Stärkung bewährter Programme:
    - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
    - Industrielle Gemeinschaftsforschung
    - INNO-KOM & KMU-innovativ
  • Neue Kapitalquellen:
    - Mittelstandsfonds mit bis zu 10 Mrd. Euro, gespeist u. a. aus Altmitteln der Bankenabgabe, für Digitalisierung und Transformation größerer Mittelständler

Freie Berufe

Die Stärkung der Freien Berufe und ihrer Selbstverwaltung ist auch immer eine Maßnahme des Bürokratieabbaus. Hier bleibt der Koalitionsvertrag seiner Zielsetzung treu, was die Kammern sehr begrüßen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, gemeinsam mit den Kammern der planenden Berufe den Aufbau von Kapazitäten an qualifiziertem Personal zu fördern.

Detailüberblick

Selbstverwaltung und Versorgungswerke

  • Stärkung der Selbstverwaltung der Freien Berufe wird ausdrücklich betont
  • Die berufsständischen Versorgungswerke sollen stabil und eigenverantwortlich erhalten bleiben

Rechtssicherheit durch Statusfeststellung

  • Ziel: Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber durch eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.
  • Das Verfahren zur Feststellung, ob ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, soll schneller, transparenter und rechtssicherer werden

Bürokratieabbau

  • Ziel: Entlastung auch für freie Berufe, z. B. durch Pauschalierung von Sozialabgaben (z. B. bei der Künstlersozialkasse)
  • Einführung der Genehmigungsfiktion auch für selbstständige Tätigkeiten, sofern keine spezialgesetzlichen Ausnahmen greifen

Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesingenieurkammer hat sich für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und deren Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgesprochen. Die Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung sowie der Fokus auf die CO2-Vermeidung werden begrüßt.

Detailüberblick

Ziele und Grundsätze

  • Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele
  • Ziel: Bezahlbare, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung, mit Fokus auf

Technologieoffenheit und Flexibilität

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird vereinfacht, flexibilisiert und stärker auf die CO₂-Vermeidung als Steuerungsgröße ausgerichtet

Förderungen und Anreize

  • Sanierungs- und Heizungsförderung werden fortgesetzt
  • Kosten energetischer Sanierungen von geerbten Immobilien können steuerlich abgesetzt werden
  • EH55-Standard wird befristet wieder förderfähig zur Aktivierung des Bauüberhangs

Wärmenetze und Infrastruktur

  • Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird gesetzlich verankert und finanziell gestärkt
  • Modernisierung der AVB-Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung, unter Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Investitionssicherheit
  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird an die klimaneutrale Wärmeversorgung angepasst

Planung und Umsetzung

  • Stärkung des Quartiersansatzes bei der Wärmeversorgung
  • Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung soll vereinfacht werden
  • Harmonisierung der Gebäudeeffizienzklassen mit Nachbarländern
  • Spielräume bei der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden genutzt; Verlängerung der Umsetzungsfristen wird angestrebt

Klimaanpassung

Die Bundesingenieurkammer sieht die Notwendigkeit, dass nicht nur Häuser, sondern vor allem komplette Siedlungen baulich verändert werden müssen, um auf klimatische Veränderungen vorbereitet zu sein. Das Schwammstadtprinzip ist hier einer der wichtigsten Wege.

Detailüberblick

Gesamtstrategie und Maßnahmen

  • Die Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird konsequent umgesetzt
  • Bestehende Förderprogramme werden angepasst und weitergeführt
  • Kommunen werden bei ihren Anpassungsmaßnahmen gezielt unterstützt

Kooperation mit Ländern und Kommunen

  • Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung zur besseren Finanzierung
  • Prüfung der Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als strukturelle Förderung durch Bund und Länder

Schutzmaßnahmen

  • Beschleunigung von Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen
  • Klimaanpassung wird mit dem Naturschutz zusammengedacht, z. B. durch naturbasierte Lösungen

Flächennutzung und Ausgleich

  • Bei Maßnahmen zur Klimaanpassung soll der Bedarf an naturschutzrechtlichem Ausgleich reduziert werden, um Verfahren zu vereinfachen
  • Förderung von Doppel- und Mehrfachnutzungen (z. B. Flächen für Klimaschutz und Produktion)

Normen

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Maßnahmen im Bereich der Normung, die der Koalitionsvertrag adressiert. Die Einführung des Gebäudetyp E und eine Prüfung der Kostenfolgen sind Initiativen, an denen die Bundesingenieurkammer mitwirkte.

Detailüberblick

Reduktion der Bindungswirkung

  • Ziel: mehr Freiraum für Innovation und Kostenersparnis im Bau- und Technikbereich.
  • Die Bindungswirkung technischer Normen, insbesondere der DIN-Normen, wird auf sicherheitsrelevante Aspekte begrenzt

Einführung Gebäudetyp E

  • Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ (z. B. DIN-Normen) stellen künftig keinen Mangel mehr dar, wenn Sicherheit gewährleistet ist
  • Gesetzliche Absicherung des Gebäudetyps E durch Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder

Normenkontrolle und Kostenfolgenprüfung

  • Eine unabhängige Stelle zur Prüfung der Kostenfolgen von DIN-Normen wird eingeführt.
  • Normen werden künftig auch auf Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft

Bürokratieabbau

  • Normensetzende Stellen (z. B. Selbstverwaltungskörperschaften) werden einbezogen in den
    fachrechtlichen Bürokratierückbau
  • Der Nationale Normenkontrollrat wird gestärkt und erhält mehr Kompetenzen, insbesondere auch bei untergesetzlichen Regelungen

Baukultur

Die Bauwende ist in vollem Gange und die Bundesingenieurkammer begleitet den Transformationsprozess intensiv. Ganz gleich, ob Wärmewende oder die Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt, ressourcenschonendes Bauen beschäftigt uns mehr denn je. Damit wir ein Umdenken herbeiführen können, ist es wichtig, dass wir dies über den baukulturellen Diskurs einleiten. Die baukulturellen Leitlinien des Bundes geben hier einen Rahmen vor, den es in den nächsten Jahren auszufüllen gilt.

Detailüberblick

Bedeutung und Anspruch

  • Baukultur wird als öffentliches Anliegen anerkannt und als wichtiger Bestandteil einer qualitätsvollen Stadt- und Raumentwicklung betrachtet
  • Ziel: attraktive, lebenswerte, klimafreundliche und sozial durchmischte Quartiere.

Architekturqualität und Gestaltung

  • Die Koalition betont die Notwendigkeit, Architekturqualität, Identität und Gestaltung in Bauprojekten zu stärken
  • Baukulturelle Aspekte sollen stärker in Planungsprozesse integriert werden – auch durch Gestaltungssatzungen und Beiräte vor Ort.
  • Kommunen sollen dabei unterstützt werden, Gestaltungsbeiräte professionell einzusetzen

Förderung und Institutionen

  • Die Bundesstiftung Baukultur bleibt zentrale Anlaufstelle zur Förderung des baukulturellen Dialogs
  • Programme zur Stadtentwicklung und Städtebauförderung sollen Baukultur stärker als Förderkriterium berücksichtigen

Verbindung mit Klimaanpassung und Nachhaltigkeit

  • Baukultur wird mit nachhaltigem Bauen, Klimaanpassung und Denkmalpflege verknüpft
  • Besonders in ländlichen Räumen und Innenstädten soll baukulturell sensible Entwicklung Leerstand bekämpfen und Qualität sichern

MINT-Förderung

Das Ingenieurwesen benötigt dringend mehr Nachwuchs. Die Förderungen von MINT-Bildung sowie der Berufsorientierung müssen hier dringend gestärkt werden. Dieser Prozess muss nachhaltig durch die Bundespolitik gefördert werden.

Detailüberblick

Berufsorientierung

  • Ziel: mehr Jugendliche für MINT-Berufe und Studiengänge begeistern
  • Verzahnung der MINT-Bildung mit digitalgestützter Berufsorientierung, z. B. durch Roadmaps und strukturierte Prozesse

Frühe MINT-Bildung

  • Ausbau der frühen MINT-Bildung, um das Interesse und Verständnis für Technik und Naturwissenschaften bereits im Kindesalter zu stärken
  • Verankerung von MINT-Themen in frühkindliche Bildungseinrichtungen und Grundschulen

Wettbewerbe und Projekte

  • Stärkung von „Jugend forscht“ als bundesweitem Innovations- und Talentförderungsprogramm
  • Förderung der Gründung von Schülerfirmen, um Unternehmertum mit MINT-Bildung zu verbinden
  • Verknüpfung mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), um Nachhaltigkeit und Wissenschaft zusammenzubringen

Gleichstellung und Teilhabe

  • MINT-Förderung soll geschlechtergerecht und inklusiv gestaltet werden, insbesondere zur Stärkung von Mädchen und Frauen in MINT-Feldern (implizit Teil der Gleichstellungsstrategie)

Zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe


Entbürokratisierung soll Bautätigkeit ankurbeln

Im Wohnungsbau sollen Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierung die Bautätigkeit ankurbeln. Ein Gesetzentwurf für einen Wohnungsbau-Turbo soll innerhalb der ersten 100 Tage vorgelegt werden. Lärmschutzfestsetzungen sollen erleichtert, das Bauplanungsrecht weiterentwickelt und Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft gelöst werden. Baustandards werden vereinfacht, der Gebäudetyp E abgesichert. Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen sollen auf sicherheitsrelevante Maßnahmen beschränkt werden. Die Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) wird weiterentwickelt.

GEG: Förderprogramme werden zusammengeführt

Der EH55-Standard soll zeitlich befristet wieder förderfähig gemacht werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet. CO2-Vermeidung wird die zentrale Steuerungsgröße. Die Förderprogramme werden vereinfacht und in zwei Programme für Neubau und Modernisierung zusammengeführt.

Sondervermögen wird um Infrastruktur-Zukunftsgesetz ergänzt

Für Investitionen wird eine degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 eingeführt. Das Sondervermögen Infrastruktur soll Krankenhäuser, Schulen, Brücken und Schienen modernisieren. 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen sowie weitere 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds sind vorgesehen. Insgesamt 150 Milliarden Euro werden von 2025 bis 2029 aus Bundesmitteln finanziert. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und Projekte rechtlich und verfahrenstechnisch priorisieren.

Verkehrsinfrastruktur: Investitionen in die Zukunft

Im Verkehrsbereich wird ein Drei-Säulen-Modell der Finanzierung etabliert: aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privaten Kapitalanteilen. Die Autobahn GmbH wird teilweise kreditfähig und erhält die LKW-Mauteinnahmen. Investitionen in Schienennetze werden ausgeweitet, inklusive Regionalstrecken und Großknoten. Ein gesetzlich verankerter Infraplan wird mit verbindlicher Finanzierungszusage versehen. Wasserstraßen, Schleusen und Häfen erhalten eine ausfinanzierte Planungssicherheit.

Vergabe: Öffentliche Belange erhalten Vorrang

Im Vergaberecht wird auf Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung gesetzt. Schwellenwerte für Direktvergaben werden auf 50.000 Euro, für Start-ups auf 100.000 Euro angehoben. Das Once-Only-Prinzip wird eingeführt, inklusive Doppelerhebungsverbot und Datenpflichten innerhalb der Verwaltung. Der Pakt für Planungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird voll umgesetzt, Genehmigungsfiktionen ausgeweitet und neue Rahmengenehmigungen geschaffen. Öffentliche Belange erhalten Vorrang, das Verbandsklagerecht wird reduziert, UVP-Vorprüfungen ausgesetzt, Schwellenwerte angehoben.

Aufbau von Planungskapazitäten mit den Kammern

Zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wird das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht grundlegend überarbeitet. Eine europäische Initiative wird gestartet, während der nationale Pakt fortgesetzt wird. Ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben soll entstehen. Die verbindliche Stichtagsregelung soll frühzeitig im Planungsprozess greifen. Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben sollen vom Planfeststellungsverfahren ausgenommen und die Plangenehmigung zum Regelfall werden. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für Infrastrukturprojekte wird zugelassen.

Gemeinsam mit den Kammern sollen Planungskapazitäten ausgebaut werden.

Energie, Klima, Kosten: Dreiklang der Versorgungssicherheit

Im Klimabereich verpflichtet sich die Koalition zum Pariser Klimaabkommen und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. CO2-Reduktion steht im Mittelpunkt. Der European Green Deal und der Clean Industrial Act sollen wettbewerbsfähig weiterentwickelt werden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Effizienz werden angestrebt. Ein systemischer Ansatz verbindet Ausbau Erneuerbarer, Speicher, Flexibilität und effizienten Netzbetrieb. Verbraucher und Unternehmen sollen um 5 Cent/kWh entlastet werden durch Senkung der Stromsteuer, Reduktion von Umlagen und Netzentgelten. Der Ausbau erneuerbarer Energien umfasst Wind-, Solar-, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie.

Impulse für den Mittelstand

Für Mittelstand, Handwerk und Selbstständige sollen flexiblere gesetzliche Rahmenbedingungen, einfachere Vergabeverfahren und schnellere Genehmigungsprozesse geschaffen werden. Auf europäischer Ebene soll eine Anhebung der KMU-Schwelle erreicht werden. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, werden Arbeitsgenehmigungen beschleunigt, Bürokratie und Dokumentationspflichten reduziert, Normen und Standards mittelstandsgerecht vereinfacht und der Zugang zu Innovationsprogrammen erleichtert. Ein sofortiges Moratorium für neue rechtliche Statistikpflichten wird eingeführt, während bestehende überprüft werden. Die Genehmigungsfiktion soll zukünftig allgemein gelten, sofern sie nicht spezialgesetzlich ausgeschlossen wird.

Die Selbstverwaltung der Freien Berufe und berufsständische Versorgungswerke werden gestärkt. Das Statusfeststellungsverfahren wird reformiert, um Rechtsklarheit für Selbstständige zu schaffen.

Fachkräfte gezielt gewinnen

In der Arbeitsmarktpolitik wird die Fachkräftestrategie des Bundes gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Deutschland soll für qualifizierte Einwanderung attraktiver werden. Bürokratische Hürden werden durch Digitalisierung und Zentralisierung abgebaut, die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigt. Eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform wird unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Anerkennungsverfahren sollen innerhalb von acht Wochen abgeschlossen sein. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe entwickelt Maßnahmen zur Unterstützung und Umstrukturierung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Staat mit Zukunft: Weniger Vorschriften, mehr Effizienz

Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken. Der Bund übernimmt künftig digitale Vollzugsverantwortung für bestimmte Aufgaben. Hierzu wird das Grundgesetz angepasst. Das Lieferkettengesetz wird abgeschafft und durch ein vollzugsfreundliches Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzt. Energieeffizienzgesetze werden vereinfacht. Das geplante digitale Bürokratieportal soll Vorschläge zur Beseitigung von Hemmnissen sammeln.

Gründungen in 24 Stunden dank digitaler Verwaltung

Im Bereich Wirtschaft und Industrie plant die Koalition die Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops, der alle Anträge und Behördengänge auf einer digitalen Plattform bündelt. Unternehmensgründungen sollen so innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Ein Deutschlandfonds mit mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmitteln des Bundes, ergänzt durch privates Kapital, soll auf mindestens 100 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Fonds wird als Dachfonds konzipiert, um Finanzierungslücken im Bereich Wachstums- und Innovationskapital, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, zu schließen.

Verbesserte Berufsorientierung als Teil der MINT-Förderung

Im Bildungsbereich wird die frühe MINT-Bildung sowie der Wettbewerb „Jugend forscht“ ausgebaut. Die MINT-Förderung soll geschlechtergerecht und inklusiv gestaltet werden, insbesondere zur Stärkung von Mädchen und Frauen in MINT-Feldern. Bei der Berufsorientierung wird die Verzahnung der MINT-Bildung mit digitalgestützter Berufsorientierung, z. B. durch Roadmaps und strukturierte Prozesse, angestrebt. Ziel ist mehr Jugendliche für MINT-Berufe und Studiengänge begeistern.

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Koalitionsvertrag 2025

https://www.koalitionsvertrag2025.de

Quellen: Bundesingenieurkammer, CDU, CSU, SPD, Foto: Marcus von Amsberg / BIngK

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