11.04.2025 - Berlin
Mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben die Parteivorsitzenden der CDU/CSU und SPD am 9. April in Berlin ihre politischen Vorhaben für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Der rund 140-seitige Vertrag beinhaltet viele Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung der Wirtschaft sowie Entbürokratisierung (z. B. Genehmigungsrecht) und schnelleren Digitalisierung (z. B. BIM), von denen mehrere auf Anregung der planenden Berufe aufgenommen wurden. Die Bundesingenieurkammer hat eine Übersicht der zentralen Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe zusammengestellt.
Nach der Einigung auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht nun der nächste zentrale Schritt in der Regierungsbildung bevor: die formale Zustimmung der Parteien zum Koalitionsvertrag und anschließend die Wahl des Bundeskanzlers.
Wichtige Ansätze zu Infrastruktur, Verkehr und Wohnen
Positive Aussagen des Koalitionsvertrages zu Vergabe, Freiberuflichkeit, Mittelstand und Nachwuchs
Die Bundesingenieurkammer hat hier einen kurzen Überblick über die zentralen Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe zusammengestellt und gibt dazu eine kurze inhaltliche Einschätzung der wichtigsten Punkte ab.
Klicken Sie auf "Detailüberblick", um sich die einzelnen Punkte anzusehen.
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Die Bundesingenieurkammer begrüßt, dass der enorme Investitions- und Handlungsbedarf für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland umfassend adressiert wird. Bürokratieabbau, beschleunigtes Planen und Bauen und ein zuverlässiger Förder- und Investitionsrahmen sind hierfür grundlegend.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Bahnverkehr
Straßenverkehr
Digitalisierung und Innovation
Vom abrupten Ende der Bundesregierung und den vorgezogenen Neuwahlen waren auch Gesetzgebungsprozesse betroffen, an denen die Bundesingenieurkammer mitgewirkt hat. Hierzu zählen die Initiative Gebäudetyp E. Es ist erfreulich, dass dieser weiterhin eingeführt werden soll. Die Zusammenführung und Vereinfachung der Förderprogramme in zwei Kernprogramme, Neubau & Modernisierung, ist ebenfalls ein wichtiger Ansatz.
Zielsetzung
Maßnahmen zur Beschleunigung
Wohnbauförderung
Standards und Normen
Städtebau und ländlicher Raum
Kleine und mittlere Unternehmensstrukturen sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Die Bundesingenieurkammer setzt sich für deren Erhalt kontinuierlich auf Bundesebene ein. Der Grundsatz der losweisen Vergabe als Regelfall muss unbedingt beibehalten und die Abweichung davon deutlich eingegrenzt werden. Der Koalitionsvertrag macht Hoffnung, dass kleinen und mittelständischen Planungsbüros eine leichtere Teilnahme am Markt ermöglicht wird.
Vereinfachung und Digitalisierung
Schwellenwerte und Ausnahmen
Strategisches Beschaffungsmanagement
Beschleunigung von Vergabeverfahren
Verwaltungsmodernisierung
Der deutsche Mittelstand zeigte sich sowohl in Corona-Zeiten als auch aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine resilient. Überbordende Bürokratie und Fachkräftemangel werden von kleinen und mittelständischen Ingenieurbüros zur Existenzbedrohung.
Bürokratieabbau und Entlastung
Fachkräfte und Bildung
Digitalisierung und Innovation
Förderung und Finanzierung
Die Stärkung der Freien Berufe und ihrer Selbstverwaltung ist auch immer eine Maßnahme des Bürokratieabbaus. Hier bleibt der Koalitionsvertrag seiner Zielsetzung treu, was die Kammern sehr begrüßen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, gemeinsam mit den Kammern der planenden Berufe den Aufbau von Kapazitäten an qualifiziertem Personal zu fördern.
Selbstverwaltung und Versorgungswerke
Rechtssicherheit durch Statusfeststellung
Bürokratieabbau
Die Bundesingenieurkammer hat sich für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und deren Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgesprochen. Die Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung sowie der Fokus auf die CO2-Vermeidung werden begrüßt.
Ziele und Grundsätze
Technologieoffenheit und Flexibilität
Förderungen und Anreize
Wärmenetze und Infrastruktur
Planung und Umsetzung
Die Bundesingenieurkammer sieht die Notwendigkeit, dass nicht nur Häuser, sondern vor allem komplette Siedlungen baulich verändert werden müssen, um auf klimatische Veränderungen vorbereitet zu sein. Das Schwammstadtprinzip ist hier einer der wichtigsten Wege.
Gesamtstrategie und Maßnahmen
Kooperation mit Ländern und Kommunen
Schutzmaßnahmen
Flächennutzung und Ausgleich
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Maßnahmen im Bereich der Normung, die der Koalitionsvertrag adressiert. Die Einführung des Gebäudetyp E und eine Prüfung der Kostenfolgen sind Initiativen, an denen die Bundesingenieurkammer mitwirkte.
Reduktion der Bindungswirkung
Einführung Gebäudetyp E
Normenkontrolle und Kostenfolgenprüfung
Bürokratieabbau
Die Bauwende ist in vollem Gange und die Bundesingenieurkammer begleitet den Transformationsprozess intensiv. Ganz gleich, ob Wärmewende oder die Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt, ressourcenschonendes Bauen beschäftigt uns mehr denn je. Damit wir ein Umdenken herbeiführen können, ist es wichtig, dass wir dies über den baukulturellen Diskurs einleiten. Die baukulturellen Leitlinien des Bundes geben hier einen Rahmen vor, den es in den nächsten Jahren auszufüllen gilt.
Bedeutung und Anspruch
Architekturqualität und Gestaltung
Förderung und Institutionen
Verbindung mit Klimaanpassung und Nachhaltigkeit
Das Ingenieurwesen benötigt dringend mehr Nachwuchs. Die Förderungen von MINT-Bildung sowie der Berufsorientierung müssen hier dringend gestärkt werden. Dieser Prozess muss nachhaltig durch die Bundespolitik gefördert werden.
Berufsorientierung
Frühe MINT-Bildung
Wettbewerbe und Projekte
Gleichstellung und Teilhabe
Entbürokratisierung soll Bautätigkeit ankurbeln
Im Wohnungsbau sollen Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierung die Bautätigkeit ankurbeln. Ein Gesetzentwurf für einen Wohnungsbau-Turbo soll innerhalb der ersten 100 Tage vorgelegt werden. Lärmschutzfestsetzungen sollen erleichtert, das Bauplanungsrecht weiterentwickelt und Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft gelöst werden. Baustandards werden vereinfacht, der Gebäudetyp E abgesichert. Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen sollen auf sicherheitsrelevante Maßnahmen beschränkt werden. Die Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) wird weiterentwickelt.
GEG: Förderprogramme werden zusammengeführt
Der EH55-Standard soll zeitlich befristet wieder förderfähig gemacht werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet. CO2-Vermeidung wird die zentrale Steuerungsgröße. Die Förderprogramme werden vereinfacht und in zwei Programme für Neubau und Modernisierung zusammengeführt.
Sondervermögen wird um Infrastruktur-Zukunftsgesetz ergänzt
Für Investitionen wird eine degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 eingeführt. Das Sondervermögen Infrastruktur soll Krankenhäuser, Schulen, Brücken und Schienen modernisieren. 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen sowie weitere 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds sind vorgesehen. Insgesamt 150 Milliarden Euro werden von 2025 bis 2029 aus Bundesmitteln finanziert. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und Projekte rechtlich und verfahrenstechnisch priorisieren.
Verkehrsinfrastruktur: Investitionen in die Zukunft
Im Verkehrsbereich wird ein Drei-Säulen-Modell der Finanzierung etabliert: aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privaten Kapitalanteilen. Die Autobahn GmbH wird teilweise kreditfähig und erhält die LKW-Mauteinnahmen. Investitionen in Schienennetze werden ausgeweitet, inklusive Regionalstrecken und Großknoten. Ein gesetzlich verankerter Infraplan wird mit verbindlicher Finanzierungszusage versehen. Wasserstraßen, Schleusen und Häfen erhalten eine ausfinanzierte Planungssicherheit.
Vergabe: Öffentliche Belange erhalten Vorrang
Im Vergaberecht wird auf Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung gesetzt. Schwellenwerte für Direktvergaben werden auf 50.000 Euro, für Start-ups auf 100.000 Euro angehoben. Das Once-Only-Prinzip wird eingeführt, inklusive Doppelerhebungsverbot und Datenpflichten innerhalb der Verwaltung. Der Pakt für Planungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird voll umgesetzt, Genehmigungsfiktionen ausgeweitet und neue Rahmengenehmigungen geschaffen. Öffentliche Belange erhalten Vorrang, das Verbandsklagerecht wird reduziert, UVP-Vorprüfungen ausgesetzt, Schwellenwerte angehoben.
Aufbau von Planungskapazitäten mit den Kammern
Zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wird das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht grundlegend überarbeitet. Eine europäische Initiative wird gestartet, während der nationale Pakt fortgesetzt wird. Ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben soll entstehen. Die verbindliche Stichtagsregelung soll frühzeitig im Planungsprozess greifen. Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben sollen vom Planfeststellungsverfahren ausgenommen und die Plangenehmigung zum Regelfall werden. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für Infrastrukturprojekte wird zugelassen.
Gemeinsam mit den Kammern sollen Planungskapazitäten ausgebaut werden.
Energie, Klima, Kosten: Dreiklang der Versorgungssicherheit
Im Klimabereich verpflichtet sich die Koalition zum Pariser Klimaabkommen und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. CO2-Reduktion steht im Mittelpunkt. Der European Green Deal und der Clean Industrial Act sollen wettbewerbsfähig weiterentwickelt werden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Effizienz werden angestrebt. Ein systemischer Ansatz verbindet Ausbau Erneuerbarer, Speicher, Flexibilität und effizienten Netzbetrieb. Verbraucher und Unternehmen sollen um 5 Cent/kWh entlastet werden durch Senkung der Stromsteuer, Reduktion von Umlagen und Netzentgelten. Der Ausbau erneuerbarer Energien umfasst Wind-, Solar-, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie.
Impulse für den Mittelstand
Für Mittelstand, Handwerk und Selbstständige sollen flexiblere gesetzliche Rahmenbedingungen, einfachere Vergabeverfahren und schnellere Genehmigungsprozesse geschaffen werden. Auf europäischer Ebene soll eine Anhebung der KMU-Schwelle erreicht werden. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, werden Arbeitsgenehmigungen beschleunigt, Bürokratie und Dokumentationspflichten reduziert, Normen und Standards mittelstandsgerecht vereinfacht und der Zugang zu Innovationsprogrammen erleichtert. Ein sofortiges Moratorium für neue rechtliche Statistikpflichten wird eingeführt, während bestehende überprüft werden. Die Genehmigungsfiktion soll zukünftig allgemein gelten, sofern sie nicht spezialgesetzlich ausgeschlossen wird.
Die Selbstverwaltung der Freien Berufe und berufsständische Versorgungswerke werden gestärkt. Das Statusfeststellungsverfahren wird reformiert, um Rechtsklarheit für Selbstständige zu schaffen.
Fachkräfte gezielt gewinnen
In der Arbeitsmarktpolitik wird die Fachkräftestrategie des Bundes gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Deutschland soll für qualifizierte Einwanderung attraktiver werden. Bürokratische Hürden werden durch Digitalisierung und Zentralisierung abgebaut, die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigt. Eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform wird unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Anerkennungsverfahren sollen innerhalb von acht Wochen abgeschlossen sein. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe entwickelt Maßnahmen zur Unterstützung und Umstrukturierung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Staat mit Zukunft: Weniger Vorschriften, mehr Effizienz
Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken. Der Bund übernimmt künftig digitale Vollzugsverantwortung für bestimmte Aufgaben. Hierzu wird das Grundgesetz angepasst. Das Lieferkettengesetz wird abgeschafft und durch ein vollzugsfreundliches Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzt. Energieeffizienzgesetze werden vereinfacht. Das geplante digitale Bürokratieportal soll Vorschläge zur Beseitigung von Hemmnissen sammeln.
Gründungen in 24 Stunden dank digitaler Verwaltung
Im Bereich Wirtschaft und Industrie plant die Koalition die Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops, der alle Anträge und Behördengänge auf einer digitalen Plattform bündelt. Unternehmensgründungen sollen so innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Ein Deutschlandfonds mit mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmitteln des Bundes, ergänzt durch privates Kapital, soll auf mindestens 100 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Fonds wird als Dachfonds konzipiert, um Finanzierungslücken im Bereich Wachstums- und Innovationskapital, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, zu schließen.
Verbesserte Berufsorientierung als Teil der MINT-Förderung
Im Bildungsbereich wird die frühe MINT-Bildung sowie der Wettbewerb „Jugend forscht“ ausgebaut. Die MINT-Förderung soll geschlechtergerecht und inklusiv gestaltet werden, insbesondere zur Stärkung von Mädchen und Frauen in MINT-Feldern. Bei der Berufsorientierung wird die Verzahnung der MINT-Bildung mit digitalgestützter Berufsorientierung, z. B. durch Roadmaps und strukturierte Prozesse, angestrebt. Ziel ist mehr Jugendliche für MINT-Berufe und Studiengänge begeistern.
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Quellen: Bundesingenieurkammer, CDU, CSU, SPD, Foto: Marcus von Amsberg / BIngK
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