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Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden ist ein Muss

Statement von Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

05.03.2025 - Berlin

Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden ist ein Muss

Mit dem geplanten Sondervermögen für Infrastrukturen von 500 Milliarden Euro würde ein wichtiger Weg beschritten. Der Investitionsstau der letzten Jahrzehnte in unsere Infrastrukturen hat deutliche Spuren hinterlassen, die ein solchen Kraftakt zwingend notwendig machen. „Die Investitionen sind kein nice-to-have, sondern ein absolutes Muss. Ansonsten drohen weitere massive Sperrungen und Gefährdungen der Verkehre – im schlimmsten Fall sogar weitere Vorfälle wie in Dresden bei der Carolabrücke. Sicherheit ist an dieser Stelle nicht verhandelbar“, sagt Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Einsturz der Carolabrücke in Dresen. Foto: Ingenieurkammer Sachsen 
Einsturz der Carolabrücke in Dresen. Foto: Ingenieurkammer Sachsen

Die Instandhaltung und Sanierung von Infrastrukturen ist zudem eine wichtige Voraussetzung für unseren Wirtschaftsstandort. Immer deutlicher werden die enormen Kosten, die durch nichtfunktionierende Verkehrswege entstehen. 

„Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht durch marode Infrastrukturen zusätzlich belasten. Vielmehr müssen sich Unternehmen darauf verlassen können, dass Straßen und Brücken funktionieren – die Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Wettbewerbsnachteil werden,“ Bökamp weiter.

Sanierungstempo beschleunigen

Das Tempo, mit dem wir dem Sanierungsbedarf begegnen müssen, muss weiter hochgehalten werden. Hierzu braucht es den Willen zum Bürokratieabbau und zum beschleunigten Bauen. Der Aufbau personeller Kapazitäten ist zudem ein weiterer Erfolgsfaktor. Entscheidend hierfür ist vor allem die Planungssicherheit für den gesamten Bausektor.

„Es muss allen politischen Akteuren bewusst sein, dass ein Sondervermögen für Infrastruktur in der aktuell diskutierten Höhe zwingend notwendig ist“, so Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

„Das jetzt in Aussicht gestellte Sondervermögen darf jedoch nicht zu einer Verschiebung von geplanten Infrastrukturinvestitionen der Kernhaushalte von Bund, Ländern und Kommunen führen,“ betont Bökamp.

Quelle: Bundesingenieurkammer, Fotos: Bundesingenieurkammer eigene Bearbeitung (1), Ingenieurkammer Sachsen(2), Bundesingenieurkammer (3)

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