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Vergabetransformation: Zuckerbrot und Peitsche

Kolumne von Dr. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 21.02.2025

21.02.2025 - München

Vergabetransformation: Zuckerbrot und Peitsche

„Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind das Fundament einer gesunden Ökonomie. Sie zu schwächen würde Deutschland den Nährboden für die allfällige Wirtschaftsbelebung entziehen. Die Vergabetransformation muss kommen, gar keine Frage. Fatal wäre es aber, auf die berechtigten Anliegen der KMU mit Zuckerbrot und Peitsche zu reagieren“, sagt Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl in der aktuellen Kolumne in der Staatszeitung.

Kommentar / Kolumne

Vergabetransformation: Zuckerbrot und Peitsche

Mit dem vorzeitigen Abbruch der Ampelkoalition sind die Probleme der Wirtschaft noch nicht gelöst. Ein Projekt, das die alte Regierung noch auf den Weg gebracht hat, um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erleichtern, fällt dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer: Das Vergabetransformationspaket hätte mit zwei grundlegenden Ansätzen Entlastungen geschaffen, die der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft jedoch nur zum Teil zugutegekommen wären.

Auf der einen Seite wäre die Anwendung der Bauschwellenwerte von 5,538 Mio. € auch für Planungsleistungen desselben Bauprojekts zu begrüßen, auf der anderen Seite aber die Aufweichung des bewährten Grundsatzes der losweisen Vergabe zu beklagen gewesen. Letztere hätte lediglich Vergabestellen und der Bauindustrie Erleichterungen zu Lasten des Mittelstands beschert, weshalb die Verbände der planenden Berufe das Vergabetransformationspaket insgesamt abgelehnt haben.

Ob es unterm Strich gut ist, dass dieses Reformvorhaben am Bruch der Koalition gescheitert ist, kann deshalb nicht undifferenziert bewertet werden. Mit der Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV a.F. durch das e-forms Verordnungspaket im August 2023 hat der Verordnungsgeber Probleme heraufbeschworen, die das Vergabetransformationspaket über die grundsätzliche Anwendbarkeit des Bauschwellenwertes auch für Planungsleistungen zu lösen gedachte.

Dieses gegenüber der früheren Praxis alternative Beschaffungsmodell, das Hamburg bereits seit fast zwei Jahren erfolgreich anwendet, ist unter Beibehaltung der bisherigen mittelstandsfreundlichen Vorgabe der Losbildung durch § 97 Abs. 4 GWB umsetzbar, wie ein Gutachten des renommierten Vergaberechtlers Prof. Burgi von der LMU München belegt hat. Doch nach dem nun gestoppten Entwurf des Gesetzesvorhabens sollte die Befürwortung des alternativen Beschaffungsmodells um den Preis der Aufweichung der Losvergabe erkauft werden, Fachleute sprechen gar von deren faktischer Abschaffung.

Wie so oft verkennt der Gesetzgeber den Wert mancher Regel,
die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung kleiner und mittelständischer
Unternehmen (KMU) leistet, welche wiederum deutlich als
Rückgrat der Wirtschaft auch und gerade in Krisenzeiten in Erscheinung treten. 

KMU sind das Fundament einer gesunden Ökonomie, sie sind resilienter und weniger von Schwankungen globaler Absatzmärkte abhängig als große und international agierende Player. Sie zu schwächen würde Deutschland den Nährboden für die allfällige Wirtschaftsbelebung entziehen. Die künftige Bundesregierung ist deshalb gut beraten, die Finger von § 97 Abs. 4 GWB zu lassen.

Die Beibehaltung des Gebots der losweisen Vergabe zwingt auch keineswegs dazu, auf die Stärkung des Hamburger Modells zu verzichten. Die Anwendung des Bauschwellenwertes auf Leistungen auch der Bauplanung und -überwachung, deren EU-Vereinbarkeit Prof. Burgi ebenfalls bestätigt hat, trägt zu einem breiten Markt an Bewerbern für kleinteilige Aufträge bei, die anderenfalls nach EU-Regeln einzeln und damit aufwendig für Auftraggeber wie Auftragnehmer auszuschreiben wären.

Den mit einer EU-Vergabe verbundenen Aufwand kann ein kleines Büro mit wenigen
Mitarbeitern, obwohl für solch kleinteilige Aufträge bestens eingerichtet,
auch angesichts der niedrigen Erfolgsraten der Bewerbungen nicht stemmen. 

Kleinere Aufträge unterliegen mit dem von Prof. Burgi empfohlenen Weg zwar nicht mehr dem EU-Vergaberecht, dafür aber dem nationalen Vergaberecht der Bundesländer.

Der vereinzelte Vorwurf, diese Aufträge würden dem Markt entzogen, geht also bereits im Ansatz fehl. Umgekehrt würden dem Markt wichtige Auftragnehmer entzogen, wenn KMU an EU-Ausschreibungen nicht mehr sinnvoll teilnehmen können. Sie hätten kaum noch Überlebenschancen und müssten das Feld den großen Generalplanern oder gleich den Generalunternehmern überlassen, womit wir wieder bei der Schwächung der Stützpfeiler einer gesunden Volkswirtschaft wären.

Die Vergabetransformation muss kommen, gar keine Frage. Fatal wäre es aber, auf die berechtigten Anliegen der KMU mit Zuckerbrot und Peitsche zu reagieren. Warum nicht das Bestehende verbessern und das Gute belassen?

Kolumne von Dr. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 21.02.2025.


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