Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

15
16
17

Vergabetransformationsgesetz: Kammern und Verbände gegen Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und Zentralverband Deutsches Baugewerbe

18.12.2024 - Berlin

Vergabetransformationsgesetz: Kammern und Verbände gegen Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 Entwürfe für ein sogenanntes Vergabetransformationspaket beschlossen. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beklagen jedoch die darin vorgesehene Aufweichung des Gebots der mittelstandsgerechten Losvergabe. Auch wenn diese Aufweichung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als „Flexibilisierung mit Augenmaß“ bezeichnet wird, befürchten sie in der praktischen Auswirkung letztlich die Abschaffung dieses seit Jahrzehnten bewährten Grundsatzes.

§ 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht bislang vor, dass mehrere Teil- oder Fachlose nur dann zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es hingegen zum einen ausreichen, dass diese Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Damit ist eine erhebliche Absenkung der Begründungs- und Dokumentationspflichten verbunden. Zum anderen sollen künftig zeitliche Gründe für die Zulässigkeit von Gesamtvergaben ausreichen. Hierdurch wird der Vorrang der Losvergabe massiv entwertet.

BAK, BIngK und ZDB lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsgerechten Vergabe mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Öffentliche Auftraggeber werden diese Änderung im Zweifel als vollständige Freigabe der General- bzw. Totalunternehmervergabe begreifen und hiervon bedingungslos und umfangreich Gebrauch machen. Die fachlich unabhängigen, allein dem Auftraggeber und dem Gemeinwohl verpflichteten Planerinnen und Planer werden damit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unverhältnismäßig benachteiligt. Denn, bei welchem öffentlichen Bauvorhaben werden sich keine zeitlichen Gründe finden lassen, um von der Losvergabe abzuweichen?“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Der Grundsatz der losweisen Vergabe als Regelfall muss unbedingt beibehalten und die Abweichung davon deutlich begrenzt werden. Daneben muss eine Entschlackung des Vergaberechts sowie die Einführung eines alternativen Beschaffungsmodells kleinen und mittelständischen Planungsbüros eine leichtere Teilnahme am Markt ermöglichen.“

Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„Knapp 80 % aller Bauunternehmen in Deutschland haben weniger als 20 Mitarbeiter, etwa 96 % der Bauunternehmen weniger als 50 Mitarbeiter. Genau diese Unternehmen stellen den Adressatenkreis einer mittelstandsgerechten Auftragsvergabe dar. Der Vorrang der Losvergabe sichert ihnen bislang den unmittelbaren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft damit einen breiten Wettbewerb. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Auftragsvergabe konzerngerecht – zu Lasten heimischer Unternehmen und ihrer Beschäftigten.“

Jahrelange Unsicherheit vorprogrammiert

Gegen die geplante Reform des Vergaberechts spricht außerdem, dass derzeit eine Reform der EU-Vergaberichtlinien erarbeitet wird. Parallel hierzulande eine Reform des Vergaberechts anzustoßen, kurz bevor es auf der Grundlage neuer europäischer Vorgaben ohnehin überarbeitet werden muss, ist kontraproduktiv und wird zu jahrelanger Unsicherheit führen.

Eine mittelstandsfeindliche Vergabe betrifft nicht nur die fast 200.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, Stadtplaner und Ingenieure, sondern ebenso zahllose kleine und mittlere Betriebe der Bauwirtschaft und des Handwerks.

BAK, BIngK und ZDB fordern geschlossen, dass die geplante Gesetzesänderung nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.

Quelle: BAK, BIngK und ZDB, Fotos: Coloures-Pic / AdobeStock, BAK, BIngK, ZDB

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welches ist das drängendste Thema, das im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden muss:
Hochwasserschutz
Erneuerbare Energien
Flächensparen, Mehrfachnutzung von Flächen
Klimaschutz und Klimaanpassung
Biodiversität

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München