| Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schülerwettbewerb Junior.ING in Bayern ist entschieden! 154 Modelle wurden eingereicht - hier sehen Sie die besten Schülerinnen und Schüler mit ihren Modellen. Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer wenden sich
mit einem gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden der Fachkommission
Bauaufsicht der Bauministerkonferenz und warnen vor Risiken durch Änderungen der „beschränkten Bauvorlageberechtigung“. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe fordern
in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Voraussetzungen für die
europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht abzusenken. In einer gemeinsame Erklärung anlässlich der Internationalen
Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der Türkei und Syrien fordern BIngK, BVPI und VBI eine unabhängige Bauüberwachung innerhalb der Europäischen Union zu etablieren. Am 4. März war der World
Engineering Day. Das von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau initiierte Bündnis „Sustainable Bavaria“ zeigt konkrete technische Möglichkeiten auf, wie Ingenieurswissen für eine klimaneutrale Welt genutzt werden kann.
Und hier haben wir noch einige Veranstaltungstipps für Sie: In eigener Sache: Wir suchen einen Teamleiter Finanzen und Mitgliederservice (m/w/d) und eine Teamassistenz Vorstand und Geschäftsführung (m/w/d) , jeweils unbefristet in Vollzeit.
Jetzt aber viel Spaß mit unserem Newsletter und weiteren Neuigkeiten, Veranstaltungen und Fortbildungen!
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern PS: Haben Sie sich schon an unserer Konjunkturumfrage 2023beteiligt?Wenn nicht- bitte mitmachen!
Der 1. Erfahrungsaustausch BIM für die Region Süd/Ost-Bayern bietet
die Möglichkeit, regionale Bauprojekte kennenzulernen, welche bereits
mit der BIM Methode umgesetzt wurden/werden. Zudem können bereits mit
BIM arbeitende Planer und Firmen ihre bisherigen Erfahrungen
austauschen, diskutieren und neue Kontakte knüpfen. Veranstalter sind das Staatliche Bauamt Traunstein, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Bayerische Architektenkammer. Der Eintritt ist frei! Mehr Infos
| Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer wenden sich mit einem gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Die Kommission wird am 15. März 2023 tagen und die Kammern fordern, den Beschluss der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zu Änderungen der „beschränkten Bauvorlageberechtigung“ und der §§ 65 ff. MBO von Ende Dezember 2022 auf die Agenda zu nehmen. Mehr Infos
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| Mit 154 eingereichten Modellen verzeichnete die
bayerische Ausgabe des Schülerwettbewerbs Junior.ING in diesem Jahr eine
neue Rekordbeteiligung. Bei der großen Preisverleihung am 7. März in
der Hochschule München wurden jetzt die besten Schülerinnen und Schüler
und ihre Modelle ausgezeichnet. Aufgabe in diesem Jahr war es, eine Fuß-
und Radwegbrücke zu planen und zu bauen. Mit großer Fotogalerie! Mehr Infos
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| Nun wird es ernst: Die Bundesregierung hat im Februar 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Vorschrift in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV aufzuheben. Die Folge einer Aufhebung der bisherigen Regelung wäre eine Pflicht, beinahe jede Planungsleistung europaweit auszuschreiben - von der Kita bis zum Mehrfamilienhaus. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht abzusenken. Mehr Infos
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| In einer gemeinsame Erklärung anlässlich der
Internationalen Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der
Türkei und Syrien am 20. März 2023 in Brüssel fordern die
Bundesingenieurkammer, die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für
Bautechnik und der Verband Beratender Ingenieure den Europäischen Rat,
das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf, die
Unionsbürgerinnen und -bürger bestmöglich zu schützen und eine
unabhängige Bauüberwachung innerhalb der Europäischen Union zu
etablieren. Mehr Infos
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| Die digitale und ökologische Transformation der Bauwirtschaft ist einer der wichtigsten Hebel, um die Welt nachhaltiger und klimapositiver zu machen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bietet der Bayerischen Staatsregierung das dafür nötige Ingenieurs-Know-How an. Konkrete Vorschläge, wie Bayern bis 2040 klimaneutral werden kann, übergab das Bündnis „Sustainable Bavaria“ an den bayerischen Bauminister Christian Bernreiter. Mehr Infos
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| Die Baubranche hat einen hohen Verbrauch von
natürlichen Ressourcen und bietet großes Potenzial für Einsparungen. Mit
Hilfe von Building Information Modeling lässt sich der Planungsprozess
von Bauwerken optimieren sowie der Einsatz natürlicher Ressourcen
minimieren. Die neue Broschüre „Ressourceneffizienz durch Building
Information Modeling“ des VDI Zentrums Ressourceneffizienz (VDI ZRE)
stellt die Methode, Anforderungen, Potenziale und erfolgreiche
Umsetzungsbeispiele vor. Mehr Infos
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| Im Stadtzentrum von Augsburg entsteht am Senkelbach südöstlich des Plärrer-Geländes eine künstlich angelegte Surfwelle. „Im Innern der Konstruktion stecken Hightechmaterialien in Kombination mit recycelten Baustoffen. Unser Technikbeitrag zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit“, sagt Prof. Dr.-Ing. Sergej Rempel, Experte für Carbonbeton an der Fakultät für Architektur und Bauwesen der Hochschule Augsburg. Mehr Infos
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| Bayern will bis 2040 klimaneutral werden. Der größte Hebel für dieses Ziel liegt bei der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die gemeinsame Tagung der Akademie für Politische Bildung und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geht der Frage nach, auf welchen Wegen die ökologische und digitale Transformation gelingen kann - und welche Veränderungen beim Bauen, aber auch in der Gesellschaft dafür notwendig sind. Professor Werner Sobek hält einen Vortrag zum Thema "Verantwortungsbewusstes Bauen". Mehr Infos
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| Im Jahr 2022 wurde in Deutschland der Bau von
354400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 % oder 26300
Wohnungen weniger als im Jahr 2021, als mit 380 700 Baugenehmigungen der
höchste Wert seit dem Jahr 1999 erreicht worden war. Niedriger als im
Jahr 2022 war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt 2018 (346800
Wohnungen). Mehr Infos |
| Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat der Ministerrat im Januar 2023 ein Programm auf den Weg gebracht, mit dem die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiterentwickelt und der Wohnungsbau in Bayern weiter angekurbelt werden soll. Doch auch der Bund müsse nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann. Der Freistaat Bayern hat deshalb in einer Bundesratsinitiative klare Forderungen an den Bund formuliert. Mehr Infos |
| Ab dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt. Mehr Infos
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| Das Regionalforum Oberfranken widmet sich dem Thema „Holz als Baustoff“. Im Mittelpunkt des Forums steht Deutschlands höchstes Holzhochhaus - ROOTS. Mit 65 Metern und 19 Geschossen wird das Hochhaus im Elbbrückenquartier der Hamburger HafenCity das derzeit höchste Holzgebäude im Lande. Im Rahmen des Fachvortrages von Oliver Fried, Leitung Projektvertrieb bei Rubner Holzbau GmbH erfahren die Teilnehmenden Interessantes rund um Planung, Werkstatt- und Montageplanung, Fertigung sowie Montage des Bauwerkes. Eintritt ist frei! Mehr Infos |
| Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Denn nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage 2023. Zur Konjunkturumfrage
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| In diesem Seminar erhalten Sie - auf der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite - das nötige Rüstzeug an die Hand, um sich im alltäglichen Trubel des Baugeschehens leichter zurechtzufinden. Es wird eine kluge Aufstellung für die Zukunft weitergegeben, welche die wichtigsten Punkte aus baubetrieblicher und aus betriebswirtschaftlicher Sicht praxisnah abdeckt. Dabei geht es hauptsächlich um eine kooperative Zusammenarbeit und um eine ergebnisorientierte Bauvertragsabwicklung, die dem Bauherrn sein wunschgemäßes Bauwerk und dem Unternehmen eine VOB/B-konforme Abrechnung garantiert. Mehr Infos |
| Das Seminar erläutert anhand von Praxisbeispielen und anhand der üblichen Vertragsbestimmungen der öffentlichen Hand die vergabe-, ingenieur- und honorarrechtlichen Schnittstellen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen lernen die Schnittstellen des Vergabeverfahrens mit den ingenieurvertraglichen und den Schnittstellen zur HOAI kennen. Sie erhalten zahlreiche Praxistipps, wie man mit sich im Vergabeverfahren „typischen“ Fragestellungen umgehen kann Mehr Infos |
Die Baubranche ist noch immer eine Männerdomäne.
Doch immer mehr junge Frauen ergreifen ein Ingenieurstudium, streben
nach verantwortungsvollen Positionen oder eröffnen ein eigenes Büro.
Birga Ziegler, Regionalbeauftragte der Kammer für Oberbayern und
Inhaberin eines Münchner Ingenieurbüros lädt unter dem Motto
"Bauingenieurin sein" Kolleginnen aller Disziplinen zum Austausch und
Netzwerken zu unserem Regionalforum am 22. März nach München ein. Der
Eintritt ist frei! Mehr Infos | Bauen für die Zukunft heißt, nachhaltig bauen. Die Nachhaltigkeit spielt in alle Planungs- und Bauprozesse sowie in den Gebäudebetrieb hinein. Um die Nachhaltigkeit nie aus dem Blick zu verlieren, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen „Terminplaner Nachhaltigkeit“ für die Planungsphasen 0 bis 9 veröffentlicht. Der Terminplaner soll die Fachwelt dafür sensibilisieren, dass möglichst alle Planungen von dem Prinzip des nachhaltigen Bauens bestimmt werden. Wie man praktisch mit dem Terminplaner arbeiten kann, erfahren Sie bei unserem Digitalforum. Mehr Infos
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| Das eigene Unternehmen in andere Hände geben ist nicht leicht und will
gut geplant sein. Wie gebe
ich mein Büro in neue Hände? Wann soll ich mit der Suche nach einem
Nachfolger beginnen? Was sollte ich dabei beachten? Bei der digitalen Sprechstunde am 22. März 2023 informiert Sie unsere Ingenieurreferentin Irma Voswinkel über die wichtigsten Fragen zur Unternehmensnachfolge. Die
Teilnahme ist kostenfrei - wir freuen uns auf Sie! Mehr Infos
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- Der vertraglich
geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung
vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion
das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (OLG Hamm, Urteil v.
18.08.2022, 24 U 51/20).
- Die
Firmenbezeichnung „Ingenieurbüro“ trifft keine Aussage dahingehend, dass die an
der Gesellschaft beteiligten Ingenieure nicht über die zusätzliche
Qualifikation als Beratende Ingenieure verfügen, denn auch Beratende Ingenieure
sind Ingenieure (OLG Celle, Beschl. v. 19.10.2022, 9 W 88/22).
- Versteht der
Bieter die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses falsch und gibt daher den
deutlich höheren Preis einer Leistung an, die nach dem Leistungsverzeichnis gar
nicht zu erbringen ist, enthält sein Angebot nicht den geforderten Preis, so
dass es gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016 auszuschließen
ist (BGH, Urteil v. 13.09.2022, XIII ZR 9/20 – NZBau 2023, 57).
- Hat ein Architekt
vertraglich die Mitwirkung bei der Auftragserteilung übernommen (Grundleistung
h) der Leistungsphase 7 nach Anlage 11 zu § 33 S. 3 HOAI 2009), kann
der Bauherr ohne weitere vertragliche Vereinbarung von dem Architekten keine
umfassende juristische Beratung zu Vertragsklauseln erwarten, sondern die
Verpflichtung des Architekten beschränkt sich auf eine Anwendung der Grundzüge
des Rechts unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung (OLG Stuttgart,
Urteil v. 30.09.2022, 10 U 12/22 – BauR 2023, 268).
- Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen. Eine explizite Klarstellung, dass dem Mieter noch ein Bereicherungsanspruch verbleibt, ist grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Klausel zwar auch so verstanden werden kann, dass ein Bereicherungsanspruch verbleibt, eine Gesamtschau der AGB des Vermieters jedoch einen vollständigen Ausschluss des Minderungsrechts nahelegt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.05.2022, 24 U 368/20).
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