| Liebe Kolleginnen und Kollegen, "Die Entwicklung des Immobilienmarktes
und der Baupreise führt gerade in Zeiten hoher Inflation verstärkt zu der
Frage, ob und wie wir kostengünstiger bauen können. Doch eine Vielzahl an Regelungen und
Normen schränkt die Planerinnen und Planer in ihren Innovationsmöglichkeiten
stark ein", sagt Vorstandmitglied Dieter Räsch in der Kolumne "Neue Wege des Bauens: einfach, experimentell" in der Bayerischen Staatszeitung. Das Bayerische Bauministerium hat die neue Übersicht zum Stand der RAB-ING, Ausgabe 2022/01 für Bauwerksentwürfe bei Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen bekanntgegeben.
Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen. Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage 2023. Bayern will bis 2040 klimaneutral werden. Aber: Wie viel ökologischen Umbau schaffen wir überhaupt? Darum geht es bei unserer Tagung mit der Akademie für Politische Bildung am 21./22. April 2023 in Tutzing mit Professor Werner Sobek. Hier noch ein paar kostenfreie Veranstaltungstipps für Sie: Und zum Schluss noch einige Seminartipps für Kurzentschlossene: Viel Spaß mit unserem Newsletter und weiteren Neuigkeiten, Veranstaltungen und Fortbildungen!
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern Bauen für die Zukunft heißt, nachhaltig bauen. Die Nachhaltigkeit spielt in alle Planungs- und Bauprozesse sowie in den Gebäudebetrieb hinein. Um die Nachhaltigkeit nie aus dem Blick zu verlieren, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen „Terminplaner Nachhaltigkeit“ für die Planungsphasen 0 bis 9 veröffentlicht. Der Terminplaner soll die Fachwelt dafür sensibilisieren, dass möglichst alle Planungen von dem Prinzip des nachhaltigen Bauens bestimmt werden. Wie man praktisch mit dem Terminplaner arbeiten kann, erfahren Sie bei unserem Digitalforum. Mehr Infos
| Eine Vielzahl an Regelungen und Normen schränkt die Planerinnen und Planer in ihren Innovationsmöglichkeiten stark ein. Wie finden wir bei allein über 3.000 DIN-Normen neue Wege des Bauens? In unserer aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung beschäftigt sich Vorstandmitglied Dieter Räsch mit dem Gebäudetyp E. Mehr Infos
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| Klare Worte von Bundesbauministerin Klara Geywitz
im Verbändegespräch Wohnungsbau am 24. Februar 2023 in Berlin: Ein
Rückgang der Bautätigkeiten hätte aufgrund der Relevanz der gesamten
Branche erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft
Deutschlands. Mehr Infos
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| Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Denn nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage 2023. Zur Konjunkturumfrage
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| Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die neue Übersicht über den Stand der RAB-ING, Ausgabe 2022/01 bekanntgegeben. Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden. Die Bekanntmachung tritt am 15.02.2023 in Kraft. Mehr Infos
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| Während im Bereich des Hochbaus zahlreiche Zertifizierungssysteme entstehen, um die Nachhaltigkeit von Gebäude zu definieren und zu dokumentieren, ist der Tief- und Ingenieurbau hier noch weitestgehend ungeregelt. Das Seminr zeigt aktuelle Entwicklungen auf und vermittelt Techniken , wie Ingenieurbüros bereits heute einen Mehrwert für Ihre Kunden bieten können und sich somit Alleinstellungsmerkmale am sonst sehr breiten Marktumfeld erarbeiten können. Mehr Infos
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| Um mehr Schülerinnen und Schüler für den Beruf Bauingenieur/in zu begeistern, waren wir am 15. Februar 2023 mit einem Stand auf der Horizont Studien- und Berufsmesse am Wilhelm-Diess-Gymnasium in Pocking. Unser Mitglied Stephanie Sierig hat dort einen gut besuchten Vortrag zum Beruf Bauingenieur/in gehalten und die Schülerinnen und Schülern über unseren spannenden und vielseitigen Beruf informiert. Mehr Infos
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| Die Regierungsparteien haben 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Dazu hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ende Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts gestartet, an dem sich die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit den Länderkammern beteiligt hat. Der Arbeitskreis Vergabe der BIngK hat unter Leitung von Dr.-Ing. Werner Weigl am 14. Februar 2023 fristgerecht eine Stellungnahme dazu abgegeben. Mehr Infos
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| Die Baubranche ist noch immer eine Männerdomäne.
Doch immer mehr junge Frauen ergreifen ein Ingenieurstudium, streben
nach verantwortungsvollen Positionen oder eröffnen ein eigenes Büro.
Birga Ziegler, Regionalbeauftragte der Kammer für Oberbayern und
Inhaberin eines Münchner Ingenieurbüros lädt unter dem Motto
"Bauingenieurin sein" Kolleginnen aller Disziplinen zum Austausch und
Netzwerken zu unserem Regionalforum am 22. März nach München ein. Der
Eintritt ist frei! Mehr Infos |
| Seit 1996 veröffentlicht die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau im Zweijahresturnus Monitoring-Berichte mit den Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle. Am 15. Februar 2023 wurde der aktuelle Bericht, der auf den amtlichen Daten des Jahres 2020 basiert, dem Bundesbauministerium überreicht. Mehr Infos
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| Wie können mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig Umwelt und Gesundheit geschützt werden? Das Umweltbundesamt und die Kommission Nachhaltiges Bauen sehen die Sanierung im Bestand als Lösung an und haben ein Positionspapier mit ihren Vorschlägen an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht. Mehr Infos |
| Der 1. Erfahrungsaustausch BIM für die Region Süd/Ost-Bayern bietet
die Möglichkeit, regionale Bauprojekte kennenzulernen, welche bereits
mit der BIM Methode umgesetzt wurden/werden. Zudem können bereits mit
BIM arbeitende Planer und Firmen ihre bisherigen Erfahrungen
austauschen, diskutieren und neue Kontakte knüpfen. Veranstalter sind das Staatliche Bauamt Traunstein, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Bayerische Architektenkammer. Der Eintritt ist frei! Mehr Infos
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| Am frühen Morgen des 6. Februar 2023 ereigneten sich im Osten der Türkei und im Norden von Syrien schwere Erdbeben, die zu verheerenden Folgen in der gesamten Region führten. Mehr als 13 Millionen Menschen sind unmittelbar betroffen und die Zahl der Verletzten und Toten steigt stetig an. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, hat dem Generalsekretär der Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern Hilfestellung angeboten. Dringend benötigt werden jetzt aber auch Spenden für die in Not geratenen Menschen vor Ort. Mehr Infos |
| Der Klimawandel ist mit den bestehenden Klimaschutzmaßnahmen nicht mehr aufzuhalten. Die Anpassung an den Klimawandel muss berücksichtigt werden, um sich auf die Folgen der Erderwärmung einzustellen. Mit der neuen Publikation „Stadtentwicklung im Klimawandel“ gibt der VDI konkrete Handlungsempfehlungen und zeigt Maßnahmen für eine klimaangepasste Zukunft in der Stadtplanung auf. Mehr Infos
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| Bayern will bis 2040 klimaneutral werden. Der größte Hebel für dieses Ziel liegt bei der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die gemeinsame Tagung der Akademie für Politische Bildung und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geht der Frage nach, auf welchen Wegen die ökologische und digitale Transformation gelingen kann - und welche Veränderungen beim Bauen, aber auch in der Gesellschaft dafür notwendig sind. Professor Werner Sobek hält einen Vortrag zum Thema "Verantwortungsbewusstes Bauen". Mehr Infos
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| Mit dem Lehrgang „Qualifizierte/r Vergabeberater/in erweitern Sie in 6 halbtägigen Modulen ihr Tätigkeitsfeld, um Vergabeentscheidungen nicht nur den Juristen zu überlassen, sondern die praxisbezogenen Erfahrungen und das erworbene Wissen aus der Fortbildung als Expertise gezielt mit einzubringen. So profitieren Sie wirtschaftlich von der zunehmenden Anzahl an öffentlichen Vergaben und tragen zu faireren und qualitativ hochwertigen Vergabeverfahren bei. Mit der erfolgreichen Teilnahme können Sie sich in die neue Liste „Qualifizierte Vergabeberatende“ eintragen lassen. Mehr Infos
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| Sowohl die KfW als auch das BAFA fordern eine energetische Fachplanung und Baubegleitung in den zugehörigen Förderprogrammen. Im Seminar werden die aktuellen Förderprogramme aufgezeigt sowie die zugehörigen Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Zielgruppe: Architekten, Ingenieure, Techniker, Energieberater und Entscheidungsträger mit Grundkenntnissen im Energiesparrecht. Das Seminar ist von der DENA anerkannt. Mehr Infos |
| Jeder, der an der Errichtung eines Gebäudes arbeitet, sei es als Bauherr, Architekt, Brandschutznachweisersteller oder ausführende Firmen, kommt mit brandschutztechnischen Anforderungen des Baurechts in Berührung.Das Seminar vermittelt die Brandschutzbestimmungen der Bayerischen Bauordnung. Dies sind insbesondere die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile (Wände, Decken und Bedachungen), sowie die Bestimmungen für Rettungswege und die technische Gebäudeausrüstung. Mehr Infos |
| Sie suchen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Werkstudenten/innen oder bieten
Praktikumsplätze an? Dann kommen Sie am 8. März
2023 zu unserem Netzwerk-Tag an die Technischen Hochschule
Würzburg-Schweinfurt. Mit der Veranstaltung unterstützen wir
Ingenieurbüros und öffentliche Verwaltung bei der Besetzung offener
Stellen und Studierende bei der Suche nach Jobs - als junge
Ingenieurinnen und Ingenieure, Werkstudierende oder auf der Suche nach
Praktikumsplätzen. Mehr Infos
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| Worauf kommt es bei einer erfolgreichen Existenzgründung an? Bei der digitalen Sprechstunde am 9. März 2023 erfahren Sie von unserer Ingenieurreferentin Irma Voswinkel alles über die wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit. Die
Teilnahme ist kostenfrei - wir freuen uns auf Sie! Mehr Infos
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| Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser durch Starkregen: Viele Eigenheimbesitzer kennen diese Probleme. Die Folgen: Kostenintensive und nervenaufreibende Reparaturen und Umbaumaßnahmen. Was können Sie tun, um Ihr Haus vor Starkregenschäden zu schützen und wie können Sie Ihren Keller überschwemmungssicher machen? Diesen Fragen widmet sich unsere Vortragsreihe für Eigenheimbesitzer. Der Eintritt ist frei. Mehr Infos
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- Art. 57 BayBO
stellt weniger bedeutsame Vorhaben nur als Einzelvorhaben von der
Baugenehmigungspflicht frei, wenn sie nicht im räumlichen, zeitlichen und
funktionellen Zusammenhang mit einem anderen (Gesamt-)Vorhaben stehen. Die
Zufahrtswege auf dem Baugrundstück bzw. auf einem (weiteren) dem Eigentümer
gehörenden Grundstück gehören grundsätzlich zu dem Vorhaben und werden
dementsprechend in der Baugenehmigung mitgenehmigt bzw. beauflagt (VGH Bayern,
Beschl. v. 31.08.2022, 1 CE 22.1576).
- Der Architekt ist
im Rahmen der geschuldeten Baukoordination über die zeitlich und fachliche
Abstimmung der Gewerke in ökonomischer Hinsicht hinaus verpflichtet
nachzuprüfen, ob der Fachplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt
bzw. nachgekommen ist, und gegebenenfalls auch, die entsprechenden Maßnahmen zu
veranlassen. Insbesondere in sensiblen Bereichen hat der Architekt die
Bauabläufe so zu koordinieren, dass die dort tätigen Handwerker durch
Sonderfachleute überwacht werden und die handwerkliche Leistung in technischer
Hinsicht überprüft wird. Bei der Bewehrung handelt es sich allgemein um eine
schwierige bzw. gefährliche Arbeit, also um einen sensiblen Bereich (OLG
Oldenburg, Urteil v. 24.03.2022, 14 U 50/17 – IBR 2022, 635).
- Unzuverlässig ist
ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die
Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt. Dabei
rechtfertigen Zahlungsrückstände gegenüber Sozialversicherungsträgern und
Steuerbehörden die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, wenn sie
sowohl nach ihrer absoluten Höhe als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des
Gewerbetreibenden von Gewicht sind; zudem ist die Zeitdauer von Bedeutung,
während derer der Gewerbetreibende seinen öffentlich-rechtlichen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v.
24.10.2022, 4 A 267/22).
- Eine Abnahme kann
nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, d.h. durch schlüssiges
Verhalten des Auftraggebers, erklärt werden. Konkludent handelt der
Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung
erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht
billigt. Erforderlich ist ein tatsächliches Verhalten des Auftraggebers, das
geeignet ist, seinen Abnahmewillen dem Auftragnehmer gegenüber eindeutig und
schlüssig zum Ausdruck zu bringen. Ob eine konkludente Abnahme vorliegt,
beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls. Die erbrachte
Planungsleistung kann durch Einreichen genehmigungsfähiger Pläne und
Fertigstellung der Ausführung der Planung gebilligt werden (OLG Dresden, Urteil
v. 11.12.2020, 6 U 712/20 – IBR 2023, 26).
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