| Sehr geehrte Damen und Herren, heute starten wir unseren Newsletter mit den aktuellen Fortbildungen der Akademie. Und für Kurzentschlossene haben wir hier gleich noch ein paar Seminartipps: Der Fachkräftemangel ist schlimmer denn je. Unter den am Bau planenden Ingenieuren sind nur knapp ein Viertel Frauen. Wir brauchen also neue Arbeitsmodelle gegen den Fachkräftemangel, so unsere Vorstände Ralf Wulf und Alexander Lyssoudis in der Bayerischen Staatszeitung.
Am 17. Mai 2022 fand der Politische Abend der Bundesingenieurkammer in Berlin statt, diesmal mit der neuen Bundesbauministerin Klara Geywitz. Wir waren mit Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Dr.-Ing. Werner Weigl, Dr.-Ing. Ulrich Scholz und Hauptgeschäftsführerin Dr. Ulrike Raczek vertreten.
Das Bayerische Bauministerium informiert über die Aufhebung der Corona-Sonderregeln für Vergabe und Abwicklung von Baumaßnahmen. Außerdem sind bei Bauvertragsunterlagen im Straßen- und Brückenbau ab sofort der STLK und der RLK StB-By 21 anzuwenden.
Jetzt möchten wir sie noch herzlich zu drei kostenfreien Veranstaltungen einladen:
Wir freuen uns sehr, Sie endlich auch wieder vor Ort bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen.
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern | Die Qualifikationen der Koordinatoren sind in den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen", RAB 30, festgelegt. Danach müssen Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, zwei Jahre Berufserfahrung, Spezielle Koordinatorenkenntnisse und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse verfügen und diese gegenüber Bauherren und Arbeitsschutzbehörde belegen können. Der Lehrgang vermittelt die „Speziellen Koordinatorenkenntnisse“ sowie die geeignete praktische Umsetzung. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen für Koordinatoren aus juristischer Sicht erörtert. Mehr Infos |
| Im Seminar werden maßgebliche Schwingungsphänomene (wirbelerregte Querschwingungen, Regen-Wind-induzierte Schwingungen und Galloping) erläutert und auf ihre Bedeutsamkeit hinsichtlich Ermüdungssicherheit und Tragsicherheit der Hänger eingegangen. Ebenso werden Überlegungen angestellt, wie die winderregten Schwingungen mit der Beanspruchung infolge Verkehr zu überlagern sind. Außerdem werden die normativen Regelungen des Eurocodes im Detail besprochen und erläutert. Hierbei werden auch konstruktive Empfehlungen erörtert. Mehr Infos |
| Der Fachkräftemangel ist schlimmer denn je. Der
Anteil weiblicher Beschäftigter im Baugewerbe ist mit rund 13 Prozent
extrem gering. Unter den am Bau planenden Ingenieuren sieht es nicht
viel besser aus - nur knapp ein Viertel sind Frauen. Hier ist dringend
eine Veränderung nötig, so die Vorstandmitglieder Ralf Wulf und
Alexander Lyssoudis in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen
Staatszeitung. Mehr Infos |
| Am
17. Mai 2022 fand wieder der
Politische Abend der Bundesingenieurkammer in Berlin statt. Das Grußwort
zur Eröffnung hielt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Der Einladung
waren rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und
den Ingenieurkammern gefolgt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war
mit Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Dr.-Ing. Werner Weigl, Dr.-Ing.
Ulrich Scholz und Hauptgeschäftsführerin Dr. Ulrike Raczek vertreten. Mehr Infos |
| Das Bayerische Bauministerium informiert, dass
die Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern
jetzt auf den Standardleistungskatalog des Bundes (STLK) umgestellt und
im Regionalleistungskatalog Bayern (RLK StB-By 21) zusammengefasst
wurden. Diese sollen ab sofort bei der Aufstellung von neuen
Bauvertragsunterlagen im Straßen- und Brückenbau angewendet werden. Mehr Infos |
| Das Bayerische Bauministerium informiert mit
Schreiben vom 09.05.2022 über die Aufhebung der im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung
von Baumaßnahmen. Grundlage sind der Erlass des Bundesbauministeriums
vom 01.03.2022 sowie das Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums
vom 17.03.2022, die für Landesmaßnahmen der Bayerischen
Staatsbauverwaltung sowie für Baumaßnahmen der Bayerischen
Wasserwirtschaftsverwaltung übernommen werden. Mehr Infos |
| Die 36. Mitgliederversammlung des AHO stand im Zeichen der Vorbereitungen auf die
bevorstehende Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode. Der
AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham begrüßte die
diesbezügliche Zielsetzung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag von
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 24.11.2022: „Wir wollen die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) reformieren und die
Leistungsbilder anpassen.“ Mehr Infos |
| Wer in einem Altbau mit Holzböden lebt, kennt das
Problem: Auch, wenn die Nachbarn von oben mit graziler Eleganz über den
Boden gleiten, klingt es in der eigenen Wohnung als hause man unter
einer Kegelbahn. Selbst für modernste Holzgebäude ist Trittschall eine
Herausforderung. Wissenschaftler der Schweizer Empa tüfteln an einer
Lösung und wollen in Kürze die Forschung zu einer Weltneuheit in der
Schalldämmung von Holzbauten abschließen. Mehr Infos |
| „Das Baugewerbe braucht in diesen krisenhaften
Zeiten eine verlässliche und mutige Baupolitik, welche die
Rahmenbedingungen für das Bauen der veränderten Situation anpasst. Dazu
zählen eine verlässliche und verstetigte Neubauförderung und eine
Verständigung auf ein bauphysikalisch und wirtschaftlich sinnvolles
Niveau bei den Klimaschutzanforderungen im Wohnungsbau“, so Wolfgang
Schubert-Raab, Präsident des Bayerischen Baugewerbes. Mehr Infos |
| Der Bau- und Gebäudesektor trägt mit rund 40 Prozent zum
CO2-Ausstoß bei. Genau hier setzen wir mit unserem 1. Klimaforum am 10.05.2022 an. Dr. Michael Stöhr von Scientists
for Future informierte über naturwissenschaftliche
Hintergründe zum Klimawandel. Kammervorstand Dr.-Ing. Markus Hennecke
berichtete über die Konsequenzen des Klimawandels für das Bauwesen und Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. (FH) Katja Aufermann zeigte mit
dem Prinz-Eugen Park in München ein Best Practice-Beispiel aus der
Stadt- und Siedlungsplanung auf. Sehen Sie hier das Video! Zum Video |
| Die Bauindustrie kämpft mit den Auswirkungen des
Ukraine-Krieges: Vor diesem Hintergrund und angesichts der hohen
Unsicherheit über die weitere Entwicklung der geopolitischen
Rahmenbedingungen korrigiert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
zum „Tag der Bauindustrie“ am 19. Mai 2022 die Konjunktur-Prognose für
das laufende Jahr nach unten. Mehr Infos |
| Bayern will bis 2040 CO2-neutral werden. Großes Einsparpotenzial von klimaschädlichen Treibhausgasen gibt es dabei im Wohnungsbau, vor allem im baulichen Bestand. Während Neubauten zunehmend hohen energetischen Anforderungen entsprechen und auf erneuerbare Energien setzen, hinken die Altbestände deutlich hinterher. Mit ihrer großen Anzahl und der in ihnen gebundenen grauen Energie bieten sie ein besonders hohes Potenzial für die Ressourcenschonung. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter hat jetzt dazu ein neues Modellprojekt ausgelobt. Mehr Infos |
| Die Zukunft unserer Dörfer, Städte und Landkreise
hängt auch davon ab, wie wir die Energieerzeugung und
Energiebeschaffung gestalten. Die Entscheidungen, die heute in den
bayerischen Kommunen gefällt werden, sind richtungweisend für kommende
Generationen. Am 2. Juni veranstaltet die Bayerische Gemeindezeitung
bereits zum 13. Mal das Bayerische Energieforum. Die Bayerische
Ingenieurekammer-Bau ist mit einem Vortrag von Vorstandsmitglied
Klaus-Jürgen Edelhäuser vertreten. Mehr Infos |
| Noch in diesem Sommer will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernisieren. Der BDB hat nun zum vorliegenden Änderungsentwurf des Gesetzes Stellung genommen. Schnelles Handeln sei jetzt erforderlich, gleichzeitig dürfen Eigentümer und Hausbauwillige nicht wieder im Unklaren gelassen werden, welche Förderung zu welchem Zeitpunkt ausläuft, damit sie planen können. Mehr Infos
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| wir laden unsere Mitglieder, Partner und Kunden ganz herzlich zum großen Sommerfest der Ingenieurinnen und Ingenieure am Freitag, den 1. Juli 2022 ab 17 Uhr ins Bamberger Haus in München ein. Ursprünglich zum 30-jährigen Kammerjubiläum im Jahr 2020 geplant und dann wegen Corona verschoben, freuen wir uns, jetzt endlich gemeinsam mit Ihnen an diesem Abend ein schönes Fest zu feiern. Als offizieller Sponsor des Sommerfestes können Sie Ihr Engagement für eine starke Berufsvertretung zeigen! Die Plätze sind begrenzt - melden Sie sich schnell an! Mehr Infos |
| Die Gesetzgebung zielt auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2040 in Bayern. Laut Umweltminister Thorsten Glauber sei es ab 2022 unverzichtbar, staatliche Gebäude mit Solaranlagen auszustatten. Auch auf gewerblichen und privaten Flächen müssten Anlagen zur solaren Energieerzeugung gebaut werden. Die Solarenergienutzung sowie Energiespeicher für Gebäude und Quartiere müssen künftig integraler Bestandteil des Planens und Bauens werden. Im Seminar stellen renommierte Referenten Lösungen und Praxisbeispiele aus Neu- und Altbau vor. Mehr Infos
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| Nach drei Jahren geht der B2RUN Firmenlauf am 12. Juli 2022 endlich wieder im Münchner Olympiastadion an den Start. Auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt unter dem Motto "Keep on runnING" wieder ein Läuferteam und sucht laufbegeisterte Kolleginnen und Kollegen. Auf altbekannter Strecke geht es die gut 6 Kilometer um das Münchner Olympiastadion. Die kostenfreie Anmeldung für einen Platz im Team ist ab sofort möglich. Mehr Infos |
| Mit 260 Teilnehmenden war auch der zweite
digitale VBI-Hauptstadt-Kongress am 12. Mai ein voller Erfolg. „Wir
hatten alle gehofft, jetzt aus der Coronakrise herauszukommen“, so
VBI-Präsident Jörg Thiele zur Eröffnung, „doch nun haben wir den Krieg
in der Ukraine. Rohstoffknappheit, steigende Preise und zunehmende
Ungewissheit belasten auch die Planungswirtschaft.“ Für Klimawende,
Wohnungsbau und Infrastruktur sei wichtig, „dass wir kontinuierlich
weiter planen und bauen können“. Mehr Infos
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| Anfang April richtete sich der BDB mit einer
Kurzumfrage an seine Mitglieder. Abgefragt wurden die Auswirkungen der
aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation auf die Auftragslage der
BDB-Büros. Zudem gab es Fragen zu den Folgen der HOAI-Reform, dem
klimagerechten Planen und Bauen sowie zur möglichen Harmonisierung des
Bauordnungsrechts. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Mehr Infos
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| Das Institut für Freie Berufe (IFB) erhebt auch
in diesem Jahr wieder im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und
des Verbandes Beratender Ingenieure VBI Daten zur wirtschaftlichen Lage
der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Ziel der Umfrage ist
es, verlässliche Daten zur wirtschaftlichen Situation zu erheben, um so
eine effiziente politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der
Ingenieure und Architekten zu gewährleisten. Bitte beteiligen Sie sich
bis 14.08.2022 an der Umfrage! Mehr Infos
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| Mit dem
Ingenieurpreis prämieren wir große und kleine
Ingenieurleistungen, Projekte und Bauwerke aller Fachrichtungen, die auf ihre
ganz besondere Weise herausstechen. Mitmachen lohnt sich: Der Bayerische Ingenieurpreis
ist mit 10.000 Euro dotiert. Außerdem erhalten die Preisträger neben einer offiziellen Preisträger-Skulptur u.a. ein attraktives Marketing-Package mit einem professionell erstellten Video. Reichen Sie Ihr Projekt bis zum 8. Juli 2022 ein! www.bayerischer-ingenieurpreis.de |
| Zur Verstärkung des Teams unserer Geschäftsstelle in München suchen wir ab Juni 2022 eine kompetente und engagierte Persönlichkeit als Assistent/in Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d). Neben der Unterstützung in allen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings umfassen ihre Aufgaben u.a. die Organisation und Umsetzung von Projekten und (Online-)Veranstaltungen, die Erstellung von Publikationen und Werbemitteln sowie die Betreuung unserer Internetauftritte und Newsletter. Mehr Infos
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| Zur Verstärkung des Teams unserer Geschäftsstelle
in München suchen wir ab sofort eine kompetente und engagierte
Persönlichkeit als Referent/in Career Service / Social Media (m/w/d).
Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Nachwuchsförderung und -werbung für die
Zielgruppe junge Ingenieur/innen und Studierende sowie die Betreuung und
den Ausbau unserer Social Media-Auftritte. Mehr Infos
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| Kommt es in Baudenkmalen, Museen oder anderen
Gebäuden von kulturellem Wert zu einem Brand, besteht die Gefahr, dass
kulturelle Erinnerungen, und damit ein Teil unserer gesellschaftlichen
Identität, unwiederbringlich verloren gehen. In unserem Digitalforum
erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, unser kulturelles Erbe vor
Zerstörungen durch Brände zu schützen und zu den Herausforderungen, vor
denen die Feuerwehr bei der Vorbeugung in der heißen Phase steht. Die Teilnahme ist
kostenfrei! Mehr Infos Direkt zur Anmeldung |
| Bei unserem 2. Mittelstandsforum steht das Thema
Personal im Fokus. Bei der Online-Veranstaltung am 21. Juni
2022 um 17 Uhr dreht sich alles um die Frage, wie man qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt, sich gemeinsam
weiterentwickelt und die Angestellten dauerhaft an das Unternehmen
binden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema „Vereinbarkeit von
Familie und Führungsposition“. Die Teilnahme ist
kostenfrei! Mehr Infos Direkt zur Anmeldung
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- Bei fehlender
Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist der Grundsatz „Kauf bricht
nicht Miete“ auch im Gewerberaum-Mietvertrag anwendbar, wenn die Vermietung des
veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen
Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am
Fortbestand des Mietverhältnisses hat. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor,
wenn der Grundstückseigentümer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des
vermieteten Grundstücks ein wirtschaftliches Interesse am Eintritt des
Erwerbers in den bestehenden Mietvertrag hat (BGH, Urteil v. 27.10.2021, XII ZR
84/20 – IBR 2022, 95).
- Der Auftraggeber
darf in der Drucksituation einer Bauzeitverzögerung infolge von Planungsmängeln,
um größeren Schaden von sich und seinem Bauvorhaben abzuwenden, auch eine
Forderung des Bauunternehmers begleichen, die nicht in voller Höhe begründet
oder schlüssig vorgerechnet war, wenn und soweit nur feststeht, dass ein
Entschädigungsanspruch bzw. ein Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers dem
Grunde nach besteht und bei einer Abwägung zwischen der Angemessenheit der
Zahlung und dem möglichen Schaden des Bauherrn bei Nichtzahlung ein
überwiegendes Interesse des Bauherrn an der ungehinderten Fortsetzung des
Bauvorhabens besteht. Der Streit über die berechtigte Höhe der Forderung muss
in die Zeit nach der eigentlichen Bauphase verlagert werden und steht, soweit
die Bezahlung erfolgt ist, der Geltendmachung als Schadenersatzforderung nicht
entgegen. Die berechtigten Interessen des Planers werden dadurch
berücksichtigt, dass dieser nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger
Rückforderungsansprüche gegen den Unternehmer an den Auftraggeber leisten muss
(OLG München, Urteil v. 13.04.2021, 9 U 2715/20 – IBR 2021, 363).
- Verweigert der
Fliesenleger ernsthaft und endgültig die von ihm geschuldete Erstellung und
Vorlage der Ansetz- und Verlegepläne, darf der Auftraggeber den Vertrag mit ihm
außerordentlich kündigen (OLG München, Beschl. v. 19.09.2019, 28 U 1508/19).
- Der Objektplaner
muss den Auftraggeber darüber aufklären, dass sich aus vorhandenen
Aufschüttungen auf den Nachbargrundstücken möglicherweise Auswirkungen auf den
Ablauf von Oberflächenwasser auf das Baugrundstück ergeben könnten, und dem
Auftraggeber mögliche Lösungswege für das Bauvorhaben aufzuzeigen, mit denen
der notwendige Schutz gegen zulaufendes Oberflächenwasser erreicht werden kann
(OLG München, Beschl. v. 09.07.2020, 28 U 3243/19 – IBR 2022, 134).
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