| Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie in letzter Zeit ein spannendes Projekt umgesetzt, auf das Sie besonders stolz sind? Oder durch eine spezielle Idee Abläufe und Prozesse entscheidend erleichtert? Dann bewerben Sie sich für den mit 10.000 Euro dotierten Bayerischen Ingenieurpreis 2023! Ab sofort können Sie Ihr Projekt einreichen unter: www.bayerischer-ingenieurpreis.de Das Bayerische Bauministerium hat mit Erlass vom 31.03.2022 die Einführung der Preisgleitung des Bundes für neue Verträge übernommen. Informieren Sie sich am 31.05.2022 in unserem Online-Seminar "Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel".
Am 14. April hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Erlass mit vergaberechtlichen Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. Durch den Krieg in der Ukraine bekommen die Preissteigerungen bei Baumaterialien weiteren Schub, ein Ende ist nicht abzusehen. Da sich die Lage in der Bauwirtschaft weiter verschärft, stellt sich die Bauindustrie auf Kurzarbeit ein. Und hier gleich noch einige weitere Veranstaltungstipps für Sie: Wir freuen uns sehr, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen. Bleiben Sie gesund! Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern Mit dem
Ingenieurpreis prämiert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau große und kleine
Ingenieurleistungen, Projekte und Bauwerke aller Fachrichtungen, die auf ihre
ganz besondere Weise herausstechen. Fragen Sie sich
einfach: Was machen wir bei unseren Projekten, Prozessen oder Bauwerken besser
als die anderen – und das reichen Sie ein! „Ob Leuchtturmprojekt, tolle Insellösung oder kluge Idee – mit
dem Bayerischen Ingenieurpreis würdigen wir herausragende Leistungen der am Bau
tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure. Mit dem Preis machen wir ihren
unverzichtbaren Dienst an der Gesellschaft sichtbar. Machen Sie mit! Wir freuen
uns auf Ihre Bewerbung!“, sagt Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken.
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10.000 Euro Preisgeld und Skulptur Mitmachen lohnt sich: Der Bayerische Ingenieurpreis
ist mit einem Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro dotiert. Neben dem Preisgeld und der Urkunde erhalten die Preisträger auch eine
offizielle Preisträger-Skulptur.
| Marketing-Package mit Profi-Video Mit einem
Marketing-Package können die Preisträger ihr Projekt öffentlichkeitswirksam vermarkten. Zum Package gehören ein
professionell erstelltes Video zu ihrem ausgezeichneten Projekt sowie ein
Preisträger-Logo. | Presse und Öffentlichkeit
Die Verleihung erfolgt vor über 1.000 Gästen beim Bayerischen
Ingenieure-tag. Die Preisträger stellen ihren
Wettbewerbsbeitrag bei einer eigenen Online-Veranstaltung vor und profitieren zudem
von unserer breiten Presse- und Social Media-Arbeit |
Reichen Sie Ihre Projekte bis zum 8. Juli 2022 ein. Die Preisverleihung mit rund
1000 Teilnehmer/innen erfolgt im Rahmen des Bayerischen Ingenieuretages
am 10.02.2023 in München. Alle Infos finden Sie unter: www.bayerischer-ingenieurpreis.de
| Bei vielen Baumaterialien führen
Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen infolge des Kriegs Russlands
gegen die Ukraine zu erheblichen Problemen auf deutschen Baustellen.
Die für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau zuständigen
Ministerien haben deshalb am 25.03.2022 für neue Verträge die
Preisgleitung auf Basis des Formblattes 225 VHB Bund eingeführt. Dies
hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit
Erlass vom 31.03.2022 übernommen. Mehr Infos |
| In den letzten Monaten sind erhebliche Preissteigerungen bei Baumaterialien und Lieferausfälle wegen Materialknappheit festzustellen. Nach Auffassung des Bayerischen Bauministeriums sind wegen künftig ungewisser Preisentwicklungen bei längerfristigen Verträgen die Voraussetzungen für die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln gegeben. Das Seminar zeigt auf, wie und unter welchen Voraussetzungen Stoffpreisgleitklauseln anzuwenden sind, ob alternative vergabe- und vertragsrechtliche Schritte möglich und erforderlich sind und wer die Feststellungen trifft und wie diese ggf. honoriert werden. Mehr Infos |
| Mit Erlass vom 14.04.2022 hat das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf
Grundlage der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022
verschärfte Sanktionen gegen Russland auch im Bereich des Vergaberechts
bestimmt. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
aufweisen und die im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftreten. Mehr Infos |
| Der Bau- und Gebäudesektor trägt mit rund 40
Prozent zum CO2-Ausstoß bei. Um einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung
von Emissionen und zur Senkung des Rohstoffverbrauchs zu erzielen, hat
das Bauwesen immense Herausforderungen zu stemmen. Mit dem Klimaforum, unserer neuen Veranstaltungsreihe zum nachhaltigen und
klimagerechten Planen und Bauen, setzen wir genau hier an. Die Teilnahme ist kostenfrei! Mehr Infos |
| Die Preissteigerungen bei Baumaterialien haben
durch den Ukraine-Krieg einen weiteren Schub erhalten. So stieg der
Erzeugerpreis für Dieselkraftstoff, welcher für Straßen- und
Schienenfahrzeuge benötigt wird, im März binnen Monatsfrist um 31,2 %
und lag damit um 65,8 % über dem Niveau des vergleichbaren
Vorjahresmonats. Der Preis für Bitumen aus Erdöl ist im März im
Vergleich zu Februar um 8,4 % und der Preis für Asphalt ist um 5,2 %
gestiegen (März 2022/März 2021: +45,3 % bzw. +13,9 %). Die
Materialengpässe haben sich auch auf die Stahlpreise ausgewirkt. Mehr Infos |
| Die Lage in der Bauwirtschaft hat sich weiter
verschärft – das bestätigt eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Hauptgeschäftsführer
Tim-Oliver Müller erklärt: „Mittlerweile ist fast jedes Unternehmen
direkt oder indirekt von den Folgen des Krieges in der Ukraine
betroffen.“ Mehr Infos |
| Die am 20. April 2022 wieder gestartete
Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) hat nach Angaben des
Wirtschaftsministeriums zu einem erwartbar hohen Antragseingang
geführt. So ist das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro
für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) –
Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ bereits im Laufe
des Vormittags ausgeschöpft worden. Damit musste die Stufe 1 der
neuausgerichteten Neubauförderung bereits am 20. April auch wieder
beendet werden. Mehr Infos
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| Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau lädt wieder zum Forum
Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
ein. Seit dem letzten Forum im Jahr 2018 haben sich wieder zahlreiche
Themen ergeben. Auch im
aktuellen Forum sollen daher aktuelle Fragen des
Prüfsachverständigenwesens diskutiert werden. Neben zahlreichen
Vorträgen gibt es Gelegenheit zum Austausch. Mehr Infos
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| Sowohl der Klimawandel als auch der Krieg in der
Ukraine zwingen uns dazu, neue Lösungen für die Energieversorgung zu
finden. Im Interview erklären zwei Experten, wie diese aussehen könnten.
Prof. Thomas Hamacher erforscht am Zentrum für Energie und Information,
wie die Energiewende beschleunigt werden kann. Prof. Hartmut Spliethoff
ist Experte in den Bereichen Energiesystemanalysen, Kraftwerke,
Wärmespeicherung sowie Wasserstofferzeugung und Power-to-X. Er leitet
das Zukunftslabor für grünen Wasserstoff. Mehr Infos |
| Mit den Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 setzt
der Freistaat Bayern neue Impulse in der Mietwohnraumförderung. Die
Themen Klima und Nachhaltigkeit haben in den vergangenen Jahren
zunehmend auch im Wohnungsbau an Brisanz gewonnen. Mit der Einführung
von drei neuen Förderbausteinen werden daher zukünftig weitere
Nachhaltigkeitsaspekte in der Mietwohnraumförderung mit zusätzlichen
Zuschüssen unterstützt. Mehr Infos
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| Sie haben Fragen an den Kammervorstand, die Ihnen
unter den Nägeln brennen? Sie wollen mehr zur aktuellen Kammerarbeit
erfahren? Dann nehmen Sie an unserer Vorstandssprechstunde "Im Dialog
mit..." teil. Am 18. Mai berichten die Vorstandsmitglieder
Dipl.-Ing.Univ. Dieter Räsch und Dipl.-Ing.(FH) Alexander Lyssoudis zum
aktuellen Kammergeschehen und beantworten Ihre Fragen. Die Teilnahme ist
kostenfrei! Mehr Infos Direkt zur Anmeldung
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| Seit Ende 2019 forscht das Fraunhofer-Institut
für Produktionstechnologie IPT in Aachen an industriellen Anwendungen
der 5G-Mobilfunktechnologie – nun sollen die Erkenntnisse auch auf die
Branchen Bau und Bergbau übertragen werden. Ziel eines Konsortiums aus
Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen ist, im Projekt
»5G.NAMICO – Networked, Adaptive Mining and Construction« die
Digitalisierung im Bau und Bergbau voranzutreiben sowie die Effizienz
der Arbeitsprozesse zu steigern und das Personal von monotonen und
gefährlichen Arbeiten zu entlasten. Mehr Infos |
| Die Klimakrise stellt uns besonders im Bauwesen vor große Aufgaben.
Mit Holz steht uns ein vielseitiger Rohstoff zur Verfügung, mit dem
wir den Herausforderungen einer nachhaltigen Energie- und Klimawende
begegnen können. Darum geht es am 17. Mai
2022 beim Fachtag „Auf dem Holzweg zur Energie- und Klimawende“ im Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Ansbach. Mehr Infos
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| Sie möchten Ihre Nachwuchskräfte schnell, effizient und praxisnah entwickeln und auf verantwortungsvollle Aufgaben vorbereiten? Oder selbst am Traineeprogramm teilnehmen? Bei unserem Info-Vortrag erfahren Sie alles Wissenswerte zum Traineeprogramm. Eingeladen sind alle Arbeitgeber, die an einer gezielten Förderung und praxisgerechten Einarbeitung ihrer Mitarbeiter/innen interessiert sind. Aber auch Jungingenieur/innen, die sich für den Traineelehrgang interessieren, sind herzlich willkommen. Mehr Infos |
| Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau lädt ihre Mitglieder, Partner und Kunden ganz herzlich zum großen Sommerfest der Ingenieurinnen und Ingenieure am Freitag, den 1. Juli 2022 ab 17 Uhr im Bamberger Haus in München ein. Ursprünglich zum 30-jährigen Kammerjubiläumim Jahr 2020 geplant und dann wegen Corona verschoben, freuen wir uns, jetzt endlich gemeinsam mit Ihnen an diesem Abend ein schönes Fest zu feiern. Merken Sie sich schon jetzt den Termin vor! Mehr Infos |
| Die Bauordnung stellt eine Reihe von Anforderungen an Rettungswege, damit die Schutzziele des Art. 3 – „Allgemeine Anforderungen“ – und Art. 12 – „Brandschutz“ – der BayBO erfüllt werden können. In Sonderbauten können diese Regelungen u. U. nicht ausreichend sein Die Rettungswege dienen nicht nur den Benutzern einer baulichen Anlage, im Gefahrenfall das Gebäude verlassen oder darüber gerettet werden zu können. Sie dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr auch als Angriffswege für die Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten. Mehr Infos |
| Der Lehrgang vermittelt anhand praktischer Baustellensituationen sämtliche aktuellen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Rechtsvorschriften und die darin festgelegten arbeitsschutzfachlichen Anforderungen, welche Koordinatoren, aber auch Planer, Arbeitsvorbereiter und Bauleiter bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben zu berücksichtigen haben.. Mehr Infos |
| Das eigene Unternehmen in andere Hände geben ist nicht leicht und will
gut geplant sein. Wie gebe
ich mein Büro in neue Hände? Wann soll ich mit der Suche nach einem
Nachfolger beginnen? Was sollte ich dabei beachten? Bei unserer digitalen Sprechstunden am 27. April 2022 erfahren Sie von Ingenieurreferentin Irma
Voswinkel alles Wissenswerte für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Die
Teilnahme ist kostenfrei! Mehr Infos |
| Für eine klimagerechte Siedlungsentwicklung
spielt der richtige Umgang mit Wasser eine immense Rolle. Genau darum
geht es beim Online-Symposium „Wassersensibles Planen und Bauen“ mit
Bauminister Christian Bernreiter und Umweltminister Thorsten Glauber am
9. Mai 2022. Denn mit zunehmender Verdichtung stehen immer weniger
Flächen für Wasserrückhalt, Versickerung und Kühlung zur Verfügung.
Gleichzeitig gehen von Hochwasser, Starkregenereignissen, aber auch von
Trockenheit nicht zu unterschätzende Gefahren aus. Mehr Infos |
- Gemäß § 305 Abs. 2
Nr. 2 BGB muss der Text der VOB/B übergeben werden, wenn sie in einen Vertrag
einbezogen werden soll. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verwender mit
Sicherheit erwarten darf, dass der Vertragspartner die fraglichen
Geschäftsbedingungen bereits kennt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2021, 22 U
245/20 – BauR 2021, 1812).
- Eine Ausnahme vom
kommunalen Schriftformgebot für wirksame Verträge kommt dann in Betracht, wenn
ein Geschäft der laufenden Verwaltung betroffen ist. Hierzu zählen jedoch nur
solche Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen
und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der
beteiligten Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind. Die der
Entscheidung über eine Beauftragung mit Architektenleistungen der
Leistungsphasen 3-6 sowie der Tragwerksplanung für einen Neubau stellt kein
Geschäft der laufenden Verwaltung dar (OLG Hamm, Beschl. v. 29.06.2021, 24 U
41/21).
- Das Verlangen nach
Referenzprojekten für „vergleichbare“ Leistungen bedeutet nicht, dass das
Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag
identisch sein müsste. Vielmehr genügt es, dass die Referenzleistung der
ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene
Leistung eröffnet. Hierbei kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt
überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BayObLG, Beschl. v. 09.11.2021, Verg
5/21 – IBR 2022, 144).
- Ein Angebot, das
nicht die geforderten Preise enthält, ist auszuschließen. Bei besonders
auffälligen Preisgestaltungen wie offenkundig unrealistische Preisangaben oder
bei Feststellung einer Konnexität zwischen Ab- und Aufpreisungen besteht eine
vom Bieter widerlegbare tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer
unzulässigen Preisverlagerung (OLG Naumburg, Urteil v. 15.01.2021, 7 U 39/20 –
IBR 2022, 32).
- In
vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen, wenn
fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere
Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen
eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im
Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet
werden kann (OLG Celle, Beschl. v. 12.10.2021, 13 Verg 7/21 – VergabeR 2022,
210).
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