| Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2020 neigt sich langsam dem Ende zu. Es war ein
ereignisreiches und extrem herausforderndes Jahr für uns alle. Trotz der Corona-Pandemie konnten wir spannende Projekte umsetzen,
viele berufspolitische Gespräche im Interesse unseres Berufsstandes fürhen und
zahlreiche Veranstaltungen und Fortbildungen - online und vor Ort - organisieren.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen unseren Mitgliedern, Partnern, Kunden
und ehrenamtlich Tätigen für die schöne Zusammenarbeit und freuen uns darauf,
diese im kommenden Jahr gemeinsam mit Ihnen fortzusetzen. Vom 21.12.2020 bis
zum 10.01.2021 ist unsere Geschäftsstelle für den Besucherverkehr geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes, vor allem aber gesundes
neues Jahr 2021. Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle
PS: Das Foto oben ist wegen Corona vom vergangenen Jahr.
Zukunftsweisend
planen, nachhaltig bauen,CO2 vermeiden – das ist die Maxime der am Bau
tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure. Die Bayerische
Ingenieurekammer-Bau legt in ihrer Klimaschutzerklärung dar, wie ihre Mitglieder zu einem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt beitragen. | „Gerade die Baubranche kann einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz und zum Erhalt von Biodiversität leisten. Wir kennen Lösungen, um
kurzfristig auf schon existierende Probleme baulich
zu reagieren. Und wir können Bauwerke so modernisieren oder neu bauen, dass der
Ressourcenverbrauch deutlich geringer ist als bislang“, betont Kammerpräsident Prof. Dr.
Norbert Gebbeken. Mehr Infos |
| 2020 war ein Jahr, das uns alle intensiv bewegt und vor viele Herausforderungen gestellt hat. Der Jahreswechsel ist ein klassischer Moment, um auf das alte Jahr zurückzuschauen und sich Ziele für das neue zu stecken. Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken zieht in diesem Kommentar die Bilanz eines turbulenten Jahres. Und richtet den Blick nach vorn. Mehr Infos |
| Aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen wird der Ingenieuretag nicht vor Ort, sondern erstmals rein online als Live-Übertragung stattfinden. Mit dem Bestsellerautor und Karikaturisten Werner Tiki Küstenmacher und der Bayerischen Bauministerin Kerstin Schreyer gibt es wieder hochkarätige Referenten. Außerdem verleihen wir den Bayerischen Ingenieurpreis 2021. Die Teilnahme ist kostenfrei - gleich anmelden! www.bayerischer-ingenieuretag.de |
| Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die
Bayerische Architektenkammer und der Landesverband Bayerischer
Bauinnungen haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem
sie die Vorteile aufzeigen, die mit dem Prinzip der Trennung von
Planung und Ausführung verbunden sind und auf die mit der Beauftragung
von Generalplanern und Generalunternehmern verbundenen Risiken
hinweisen. Mehr Infos |
| Wie sieht die Welt von morgen aus? Wie wohnen, wie arbeiten wir, welche Verkehrsinfrastruktur brauchen wir? Am Beispiel von Parkhäusern und Tiefgaragen zeigt unser Vorstandsmitglied Dieter Räsch, dass kreative Lösungen von Ingenieuren mögliche Umnutzungen von Parkflächen bereits bei der Planung vorsehen sollten. Das vermeidet spätere Leerstände, schont die natürlichen Ressourcen und rechnet sich langfristig auch finanziell. Mehr Infos
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| Bauen in Bayern soll künftig einfacher und
schneller gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landtag Anfang
Dezember eine umfassende Reform der Bayerischen Bauordnung beschlossen.
Die Neuregelungen treten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Mittels einer
neuen Frist soll der Weg zu Baugenehmigungen künftig maximal drei Monate
dauern. Liegt nach drei Monaten noch keine Entscheidung vor, gelten die
beantragten Baugenehmigungen automatisch als erteilt. Zudem sollen neue
Regelungen zu Abstandsflächen für neue Gebäude, zum Bauen mit Holz und
zur Stellplatzpflicht das Bauen einfacher und günstiger machen. Mehr Infos
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| Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau
und Verkehr hat die neuen Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive
Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING Ausgabe 2019/12)
bekanntgegeben. Die neuen RE-ING sind mit Wirkung vom 02.12.2020 bei
allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und
Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden,
anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die
RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden. Mehr Infos
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| Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde vom 1. Juli 2020
bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16
Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent
gesenkt. Die Bundesingenieurkammer hat im Hinblick auf die anstehende
Wiederanhebung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent in Abstimmung mit
dem BDB, dem BVPI und dem VBI ein entsprechendes Merkblatt für
Planungsbüros mit praktischen Hinweisen und Umsetzungshilfen erarbeitet. Mehr Infos |
| Planerinnen und Planer erwarten coronabedingt
einen Auftragsrückgang für 2021. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der
Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer unter
4.600 selbstständigen Kammermitgliedern zu den wirtschaftlichen Folgen
der Pandemie. 41% der Architektur- und Ingenieurbüros rechnen für 2021
mit Umsatzrückgängen. Jedes 5. Büro gibt bereits jetzt massive Probleme
bis hin zu drohenden Liquiditätsproblemen an. 46% der Büroinhaber
erhalten neue Aufträge, aber in geringerem Maße als üblich. 5% können
zurzeit keine neuen Aufträge akquirieren. Mehr Infos
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| Kreative Ideen und Engagement für Natur- und Artenschutz: Wenn Bauen richtig gedacht wird, werden eben
nicht nur Flächen versiegelt. Im Gegenteil: Es können sogar neue,
artenreiche Lebensräume entstehen. Wie das gelingen kann, zeigt die neue
Broschüre „Werkzeugkasten Artenvielfalt“, die Bayerns Bauministerin
Kerstin Schreyer am 7. Dezember 2020 vorgestellt hat. „Wir als Freistaat
gehen mit gutem Beispiel voran und wollen Bauherren Tipps geben, wie
sich die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen an Gebäuden verbessern
lässt“, so Schreyer. Mehr Infos
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| Auch 2021 sind wir für Sie da und bieten in regelmäßigen Abständen die digitale Sprechstunde „Nachgefragt!“ mit unserer Ingenieurreferentin Irma Voswinkel an. Ob Mitgliedschaft, Ingenieurversorgung oder Existenzgründung – zu all diesen Themen können Sie sich bei uns informieren und nachfragen. Bei der ersten digitalen Sprechstunde am 03.02.2021 erfahren Sie alles Wissenswerte über die Eintragung in die verschiedenen Fach- und Servicelisten. Anschließend haben Sie Gelegenheit, alle Ihre Fragen loszuwerden. Wir freuen uns auf Sie! Die Teilnahme ist kostenfrei! Mehr Infos
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| Die Kommunen rechnen mit Steuerrückgängen von
jährlich rund 15 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fordert der VBI
Bund und Länder auf, alle Einnahmeausfälle der Kommunen und
Mehraufwendungen für Sozialausgaben komplett auszugleichen. Wie der
Deutsche Städte- und Gemeindebund ist der VBI davon überzeugt, dass der
wirtschaftliche Aufschwung maßgeblich von der Investitionskraft der
Kommunen in Deutschland abhängen wird. Wenn in der Krise auch noch die
Investitionen gestrichen werden, wäre dies Gift für die Konjunktur und
das erhoffte Ende der Krise. Mehr Infos
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| Im Rahmen der Förderung des studentischen
Nachwuchses lobt der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und
Ingenieure (BDB) zum 21. Mal den Förderpreis für Studierende aus.
Prämiert werden Studienarbeiten, die für die Entwicklung des Bauens
unserer Zeit beispielhafte, nachhaltige Lösungen zeigen. Einreichungen
für den mit insgesamt 5.200 Euro dotierten Preis sind bis zum 31.03.2021
möglich. Mehr Infos
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| Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen –
DGNB e.V. hat einen neuen Report veröffentlicht, der erklärt, wie
Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der
Vereinten Nationen leisten können. Den 17 Sustainable Development Goals
(SDGs) stellt die Publikation die Einflussmöglichkeiten einer
nachhaltigen Planung und Bauweise gegenüber. Planer, Architekten,
Bauherren und Kommunen erhalten so eine Orientierung, wie sie im Sinne
einer nachhaltigen Entwicklung sinnvoll aktiv werden können. Mehr Infos
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| Konfliktfreie Bauabläufe sind selten.
Gerichtsprozesse vor staatlichen Gerichten rund um Baustreitigkeiten
kosten viel Zeit, Geld und Nerven. Doch Konflikte am Bau lassen sich
auch schnell, günstig und rechtssicher lösen. Schon 2004 hat die ARGE
Baurecht dafür die Schlichtungs- und Schiedsordnung für
Baustreitigkeiten geschaffen. Nun liegt das Regelwerk in der 2. Auflage
vor: die SOBau 2020! Mehr Infos |
| Angesichts des globalen Klimawandels gilt es, die
Treibhausgasemissionen weltweit innerhalb weniger Jahrzehnte drastisch
zu reduzieren. Auch die Zementindustrie steht dabei im Fokus. „Wir als
Branche in Deutschland übernehmen Verantwortung und sind bereit, unseren
Beitrag für eine klimaneutrale Zukunft zu leisten”, so Christian Knell,
Präsident des Vereins Deutscher Zementwerke (VDZ). Wie diese
Transformation bis 2050 gelingen kann, zeigt die neue VDZ-Studie
„Dekarbonisierung von Zement und Beton – Minderungspfade und
Handlungsstrategien“. Mehr Infos
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| Die Messe BAU wird 2021 zur digitalen Plattform.
Informieren Sie sich vom 13. bis 15. Januar 2021 auf der BAU ONLINE 2021
über Neuheiten und Trends aus Architektur, Bauwesen, Materialien und
Systeme. Derzeit sind bereits Unternehmen aus 15 Ländern angemeldet.
Außerdem gibt es Live-Präsentationen von Produkten und Lösungen sowie
ein digitales Konferenzprogramm. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies
Ticket! Mehr Infos |
| Bei unserer nach buildingSMART/VDI akreditierten BIM-Seminarreihe steht die konkrete Umsetzung und der jeweilige eigene Nutzen bei der BIM-Umsetzung im Projekt im Vordergrund. Dabei werden Vorteile der Methode aufgezeigt, aber auch Probleme oder Einführungshürden benannt. Alle BIM-Seminare werden auch als Online-Seminare angeboten. Im Februar gibt es eine Einführung und im März startet die Seminarreihe wieder. Schnell anmelden - die Plätze sind begrenzt! Mehr Infos
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| Die zentrale Fragestellung des Online-Seminars lautet: Wie sieht
zukunftsfähiges Bauen mit dem GEG aus und was ist meine Verantwortung
als Planer/am Bau Beteiligter dabei? Neben einem
Überblick über den aktuellen Gesetzesstand und die
grundlegenden Neuerungen wird die bereits absehbare Weiterentwicklung des GEG ebenso thematisiert wie die Konsequenzen für Planer,
z.B. im Hinblick auf CO2-Bepreisung und Einsatz von Fördermittel. Gute
Kenntnisse der bisherigen Gesetzeslage, insbes. EnEV und EEWärmeG werden für die
Teilnahme vorausgesetzt. Mehr Infos |
| In unserem Online-Seminar werden die aktuellen
rechtlichen Entwicklungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge seit Mai
2020 berücksichtigt und praktische Erfahrungen auf neue und laufende
Planungs- und Bauvorhaben dargestellt. Anhand konkreter Beispiele werden
Handlungsvorschläge entwickelt und mit Formulierungsbeispielen für die
Praxis untermauert. Auch die bisher ergangene rechtliche Fachliteratur
wird berücksichtigt. Das Online-Seminar ist für Kammermitglieder
kostenfrei! Mehr Infos
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- Ergibt sich aus
den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrages - für sich oder in
ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen
Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des
Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8 % der Auftragssumme beträgt,
führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer
unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (BGH, Urteil v. 16.07.2020,
VII ZR 159/19 – IBR 2020, 522).
- Die Erstellung
einer Gebäudedrainage gehört zur Ausführungsplanung und somit zur
ausschließlichen Leistung des Architekten. Dieser schuldet grundsätzlich eine
Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse
durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht
auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept
eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers
gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet (OLG
Saarbrücken, Urteil v. 16.01.2019, 1 U 395/12 – IBR 2020, 531).
- Umfasst ein
Generalunternehmervertrag nicht nur Bauleistungen, sondern auch die
Tragwerksplanung, und unterlaufen dem GU schwerwiegende, die Standsicherheit
des Gebäudes gefährdende Fehler in der Statik, richten sich die Voraussetzungen
einer darauf gestützten außerordentlichen Kündigung des Bauvertrags nicht nach
der VOB/B, sondern nach den Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge,
insbesondere ist der Rechtsgedanke des § 314 BGB entsprechend anzuwenden (OLG
Nürnberg, Urteil v. 28.03.2019, 13 U 560/16 – IBR 2020, 515).
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