| Sehr geehrte Damen und Herren, der Coronavirus hält uns alle in Atem und stellt uns vor immense Herausforderungen. Die Entwicklungen überschlagen sich täglich und wir sind alle in irgendeiner Form betroffen. „Wir sind vielleicht alle in verschiedenen Schiffen angereist, aber jetzt sitzen wir im selben Boot.“ Martin Luther King
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der wir alle aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bündeln und permanent aktualisieren. Dort finden Sie Infos zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 für Ingenieurbüros. Gerne können Sie folgenden Kurzlink auch an Ihre Kolleginen und Kollegen weitergeben: www.bit.ly/bik-corona
Wir haben frühzeitig
Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu
schützen und gleichzeitig die Fortführung unseres Geschäftsbetriebes sicher zu
stellen. Die Geschäftsstelle ist für Besucher
geschlossen, aber unsere Erreichbarkeit ist sichergestellt. Bitte
kontaktieren Sie uns vorrangig per E-Mail.
Sämtliche
Veranstaltungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst viele Seminare als Webinare anbieten zu können. Kurzfristig haben wir für Kammermitglieder kostenfreie Webinare zu den rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge organisiert.
Außerdem haben wir zwei neue Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen und Kurzarbeit in der Corona-Krise ins Programm aufgenommen.
Um die wirtschaftlichen Konsequenzen für die bayerischen Ingenieurbüros in der aktuellen Situation besser einschätzen zu können, bitten wir Sie, sich gerade jetzt an unserer Konkunkturumfrage 2020 zu beteiligen.
Kleine Corona-Pause?
Hier geht es zu den bayerischen Preisträgern mit den besten Aussichtstürme bei unserem Schülerwettbewerb Junior.ING. Und thematisch passend haben wir hier die 11 höchsten Türme der Welt für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie, Ihre
Familien und Ihre Mitarbeiter gut durch diese schwierige Zeit kommen. Bleiben Sie gesund!
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Ingenieurakademie Bayern Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus haben wir Ihnen hier Informationen zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer zum Umgang mit COVID-19 bereit gestellt. Die Geschäftsstelle der Kammer ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen, aber per Telefon und E-Mail weiter erreichbar. Sämtliche Veranstaltungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern (Seminare, Beratungstermine, Sitzungen etc.) werden vorerst ausgesetzt. www.bit.ly/bik-corona
| Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum
Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig drei Webinare zu den
rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge an. Die
Webinare am 24., 26., 27., 30. und 31. März gehen auch auf Störungen im Bauablauf
ein und behandeln z.B., ob Auftraggeber Zahlungen zurückhalten können.
Die Webinare sind für Kammermitglieder kostenfrei! Mehr Infos
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| Kurzfristig haben wir weitere Webinare ins Programm genommen: Die Webinare am 27. März und am 1. April 2020 behandeln die wichtigsten Fragen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie. Beim Webinar am 30. März 2020 geht es um das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um damit durch die Krise zu kommen. Mehr Infos
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| Um die Interessen unseres Berufstandes in
Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten,
benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer
Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Nur mit klaren
Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit
Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen sich an der Konjunkturumfrage. Zur Online-Umfrage |
| Bau den besten Aussichtsturm! Dieser Aufforderung kamen 134 Schülerteams aus ganz Bayern nach und reichten ihre selbst gebauten Modelle beim Wettbewerb „Junior.ING“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ein. Jetzt wurden die besten Modelle der jungen Ingenieurtalente ausgezeichnet. Die beiden Landessieger vertreten Bayern im Bundeswettbewerb in Berlin. Mehr Infos
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| Ein Turm ist in erster Linie hoch. Aber nicht alles, was hoch ist, ist auch ein Turm. Hochhäuser und Wolkenkratzer sind keine Türme. Masten und Schornsteine auch nicht. Was bleibt also übrig? Der höchste Kirchturm, der höchste Wasserturm, der höchste Tower eines Flughafens, der höchste Fernsehturm und viele weitere. In unserem Ranking stellen wir Ihnen die 11 höchsten Türme der Welt vor. Um Ihre Neugierde zu wecken: Zwischen dem ersten und dem letzten Platz liegen bemerkenswerte 577 Meter. Mehr Infos |
| Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften
Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit,
Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den
Notfall getroffen werden. Dazu hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau
jetzt eine Checkliste für ein Notfallhandbuch entwickelt, die kostenfrei
zum Download erhältlich ist. Außerdem gibt es für Kammermitglieder ein
kostenfreies Webinar am 25. März 2020. Mehr Infos
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| Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und
die damit einhergehenden Folgen betreffen auch Ingenieurbüros. Gerade
kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen und
finanziellen Einbußen rechnen. „Einige Bundesländer haben bereits
reagiert und Soforthilfeprogramme aufgelegt. Davon braucht es aber
dringend mehr“, so Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der
Bundesingenieurkammer. Mehr Infos
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| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19. März 2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Mehr Infos
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| Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz
Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete
Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit
Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft
begründen. Der Verband Beratender Ingenieure fordert gemeinsam mit der
Bauindustrie die öffentliche Hand auf, eingehende Rechnungen umgehend zu
begleichen, um damit die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Mehr Infos
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| Zusammen mit dem Bundesverband der freien Berufe
(BFB) setzt sich der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und
Ingenieure (BDB) gegenüber der Bundesregierung für großzügige Hilfen und
Unterstützung ein, um seine Mitglieder vor Zahlungsschwierigkeiten und
Einnahmeausfällen infolge von Auftragsstornierungen und -rückgängen
augfrund des Coronavirus zu schützen. Mehr Infos |
| „Die vom Statistischen Bundesamt am 17. März
bekannt gegebenen Baugenehmigungszahlen sind trügerisch. Auch wenn die
Zahlen aus statistischer Sicht richtig sind, sind sie leider kein Indiz
für die weitere Entwicklung der Baukonjunktur.“ Dies erklärte der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix
Pakleppa, zu den Baugenehmigungszahlen aus 2019. Mehr Infos |
| Wie wird das Coronavirus unser Leben und unsere Gesellschaft verändern? Der Zukunftsforscher Matthias Horx hat ein optimistisches Szenario der Zeit nach der Krise entworfen. In seiner "Corona-Rückwärts-Prognose" macht Horz einen Zeitsprung in den Herbst 2020 und blickt von dort zurück auf heute. Lesen Sie hier den ganzen Artikel. Mehr Infos |
| Die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Partnern stellt für viele Kommunen eine gute Möglichkeit dar, dringend anstehende Bauprojekte realisieren zu können. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Mit ihrer Leitfadenreihe zu PPP gibt die Staatsregierung den Kommunen ein umfassendes Informations- und Nachschlagewerk an die Hand. Bauministerin Kerstin Schreyer hat jetzt die aktualisierte Neuauflage des zweiten Teiles des Leitfadens vorgestellt. Mehr Infos |
| Die Wärmewende als Teil der Energiewende stellt
eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bayern dar. Worauf
Bauherren und Planer bei Sanierung und Neubau achten sollten, zeigt die
kostenfreie Broschüre „In der Zukunft zu Hause: Hocheffizient bauen und
sanieren", die das Bayerische Landesamt für Umwelt jetzt aktualisiert
und neu aufgelegt hat. Mehr Infos
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| Die History Study Group der Institution of
Structural Engineers hatte am 29.10.2019 in London die Konferenz "The
Fire at Notre Dame: how should we respond?" mit Vorträgen von
Ingenieuren, Architekten und Historikern organisiert. Nun wurden die
Vorträge bei der Konferent als Videos (in englischer Sprache)
veröffentlicht. Mehr Infos
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| Das Vorhaben, ausschließlich Energieberater der
Verbraucherzentrale Bundesverband für informatorische Beratungsgespräche
zuzulassen, diskriminiert alle Ingenieurunternehmen, die bereits
qualifizierte Energieberatungen anbieten. Der VBI lehnt deshalb die im
Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes GEG enthaltene Festlegung ab und
fordert eine Öffnung zugunsten weiterer Marktteilnehmer. Mehr Infos
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| Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum
Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig drei Webinare zu den
rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge an. Die
Webinare am 24., 26., 27., 30. und 31. März gehen auch auf Störungen im Bauablauf
ein und behandeln z.B., ob Auftraggeber Zahlungen zurückhalten können.
Die Webinare sind für Kammermitglieder kostenfrei! Mehr Infos
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| Kurzfristig haben wir weitere Webinare ins Programm genommen: Die Webinare am 27. März und am 1. April 2020 behandeln die wichtigsten Fragen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie. Beim Webinar am 30. März 2020 geht es um das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um damit durch die Krise zu kommen. Mehr Infos
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| Mit der letzten Novellierung der BayBO sind die Abstandsflächen ins Prüfprogramm im Genehmigungsverfahren aufgenommen worden. In dem Webinar wird aufgezeigt, wie mit Hilfe des Qualifizierten Lageplans ein Beitrag zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens durch den Vermessungsingenieur geleistet werden kann. Mehr Infos
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- Es obliegt dem Bauherrn, dem bauaufsichtführenden Architekten und dem ausführenden Unternehmer ordnungsgemäße Pläne als Grundlage für deren Leistung zur Verfügung zu stellen. Ist ihm bekannt, dass eine in der Genehmigungsplanung vorgesehene Dachkonstruktion nicht ausführbar ist und lässt er keine neue, durchführbare Planung für das Dach anfertigen, sondern nimmt er eine von den vorliegenden Plänen abweichende Dachkonstruktion hin, trifft ihn ein hälftiges Mitverschulden (OLG München, Urteil v. 24.10.2018, 20 U 966/18 – IBR 2019, 27).
- Der grundlose „Widerruf“ eines mündlich geschlossenen Planervertrages über HOAI-Leistungen stellt eine freie Kündigung des Vertrages dar und berechtigt den Planer zur Abrechnung der beauftragten Leistungen nach den Mindestsätzen der HOAI (OLG Dresden, Urteil v. 20.11.2017, 10 U 1012/16 – IBR 2019, 21).
- Eine Vertragsstrafenregelung wird nicht hinfällig, wenn sich die Bauzeit durch eine verzögerte Mitwirkung des Bauherrn verschiebt, die Parteien die Verschiebung bei der Vereinbarung bedacht haben, ohne Konsequenzen daran zu knüpfen, und eine Neuordnung der Bautätigkeit nicht notwendig geworden ist (OLG Schleswig, Urteil v. 03.11.2017, 1 U 1/16 – IBR 2019, 10).
- Stehen Interessenten an einem öffentlichen Auftrag aufgrund der Angaben in der Bekanntmachung, den Bewerbungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung ausreichende Informationen zur Verfügung, die für eine belastbare Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlich sind, trifft den Auftraggeber in einem nicht offenen Verfahren keine Pflicht, den konkreten Vertragsentwurf mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung zu stellen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2018, Verg 26/18 – IBR 2019, 90).
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