| Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zur Baustellenbesichtigung der Tiefgarage Thomas-Wimmer-Ring am 25. März 2020 in München ein. Die Bauarbeiten für die
130 Meter lange, 30 Meter breite und 12 Meter tiefe neue Garage für 520 PkWs befinden sich bereits auf der Zielgeraden. "BIM darf nicht in die Hände einiger weniger gegeben werden, denn
BIM betrifft jeden. Alle am Bau Tätigen müssen BIM-fit sein", sagt Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, zum BIM-Stufenplan der Bundesregierung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) hat am 26.02.2020 einen Auslegungserlass zur VOB/A 2019 auf Bundesebene versandt. Bundesingenieurkammer und
Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen erarbeitet, das u.a. den Vorrang des
Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der
Zuschlagskriterien gibt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus weisen wir darauf hin, dass die Veranstaltungen der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern
derzeit wie geplant
stattfinden. Teilnehmer, die
sich in den letzten Wochen in einem der vom Robert Koch Institut aufgeführten Risikogebieten aufgehalten haben oder akute Symptome zeigen, können nicht an unseren
Veranstaltungen teilnehmen und nehmen bitte Kontakt zu uns auf. Hier sind unsere Veranstaltungstipps für die kommenden Wochen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns darauf, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen! Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Ingenieurakademie Bayern Derzeit entsteht am Münchner Thomas-Wimmer-Ring
eine dreigeschossige Tiefgarage für 520 PKWs. Die Bauarbeiten für die
130 Meter lange, 30 Meter breite und 12 Meter tiefe neue Garage nebst
Fußgängerunterführung befinden sich bereits auf der Zielgeraden.
Besichtigen Sie bei unserer Regionaltour Oberbayern am 25. März diese
bedeutsame Großbaustelle. Der Eintritt ist frei - gleich anmelden, die Plätze sind begrenzt! Mehr Infos
| "Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Eine
vielleicht etwas despektierlich Ansicht über Building Information
Modeling (BIM). Sicher war dies nicht die Sicht der Bundesregierung, als
sie beschloss, ab 2020 alle Infrastrukturbauprojekte des Bundes
verpflichtend mit BIM planen und bauen zu lassen", sagt Dr. Markus
Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Worauf
es bei der Umsetzung ankommt und wo es noch Probleme gibt, darum geht
es in diesem Artikel. Mehr Infos
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| Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) hat am 26.02.2020 einen Erlass zur Auslegung und Anwendung
von einzelnen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen/Teil A (VOB/A 2019) versandt. Für Bundesbehörden gilt im
Unterschwellenbereich die VOB/A 2019 (Abschnitt 1) seit dem 01.03.2019
und im Oberschwellenbereich die VOB/A 2019 (Abschnitte 2 und 3) seit dem
18.07.2019. Mehr Infos |
| Bundesingenieurkammer und
Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von
Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und
Höchstsätze der HOAI erarbeitet. Darin werden u.a. der Vorrang des
Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der
Zuschlagskriterien gegeben. Mehr Infos
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| Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum
Coronavirus weisen wir darauf hin, dass sämtliche Veranstaltungen der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern
(Seminare, Beratungstermine, Sitzungen etc.) derzeit wie geplant
stattfinden. Wir verfolgen die aktuellen
Entwicklungen und die Empfehlungen der Gesundheitsämter und sonstiger Behörden aufmerksam.
Sollte sich die Lage ändern, werden wir umgehend reagieren. Mehr Infos
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| Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften
Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit,
Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den
Notfall getroffen werden. Dazu hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau
jetzt eine Checkliste für ein Notfallhandbuch entwickelt, die kostenfrei
zum Download erhältlich ist. Außerdem gibt es für Kammermitglieder ein
kostenfreies Webinar am 25. März 2020. Mehr Infos
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| Der VBI hat in einer Stellungnahme das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, mit
dem JVEG-Änderungsgesetz die Vergütung der Sachverständigen an die
auf dem freien Markt üblichen Honorare anzupassen. „Wir sehen jedoch
erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den darin vorgeschlagenen
Stundensätzen für die Bausachverständigen, die deutlich unter den
betriebswirtschaftlich angemessenen Sätzen bleiben“, erklärt
VBI-Präsident Jörg Thiele. Die Bundesingenieurkammer gab ebenfalls eine Stellungnahme zum JVEG ab. Mehr Infos
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| Die konjunkturelle Abkühlung ist nun auch am
Ingenieurarbeitsmarkt spürbar. Das zeigt der neue
VDI-/IW-Ingenieurmonitor 2019/IV. Im vierten Quartal 2019 waren im Monat
durchschnittlich knapp 113.000 offene Stellen zu besetzen, was im
Vergleich zum Vorjahresquartal ein Minus von 10,4 Prozent auf Seiten der
Arbeitskräftenachfrage ausmacht. Auch auf Seiten der Arbeitssuchenden
macht sich die Abkühlung bemerkbar. So suchten im selben Zeitraum 32.461
Personen eine Beschäftigung in einem Ingenieurberuf. Verglichen zum
Vorjahresquartal stieg die Zahl der arbeitslos Gemeldeten damit um 10,2
Prozent. Mehr Infos |
| Nach wie vor setzen viele Schulen trotz voller
Klassenzimmer auf Fensterlüftung, obwohl diese de facto kaum die
Anforderungen an ausreichende Luftqualität sicherstellt. Jetzt hat die
Bundesingenieurkammer ein Positionspapier zur Verbesserung der
Luftqualität in Schulen und Kitas erarbeitet. Mehr Infos
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| „Die Bauunternehmen haben es 2019 geschafft, das
ausgesprochen gute Vorjahresergebnis noch zu übertreffen. Sie haben
sowohl ihren Umsatz als auch die Zahl ihrer Beschäftigten weiter
erhöht.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die in der
neuesten Ausgabe des Aktuellen Zahlenbildes veröffentlichten
Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft. Mehr Infos
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| Die 40. Generalkonferenz der UNESCO hat im
vergangenen Jahr beschlossen, den 4. März jedes Jahres zum
„Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ zu
erklären. Ingenieurinnen und Ingenieure leisten Tag für Tag wichtige
Arbeit – sei es in den Bereichen Energieversorgung, Wasserwirtschaft,
Infrastruktur und Klimaschutz oder durch ressourceneffizientes Planen
und Bauen. Somit tragen sie entscheidend zum Erreichen der UN-Ziele für
nachhaltige Entwicklung bei. Mehr Infos
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| Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser durch
Starkregen: Viele Eigenheimbesitzer kennen diese Probleme. Die Folgen:
Kostenintensive und nervenaufreibende Reparaturen und Umbaumaßnahmen.
Was können Sie tun, um Ihr Haus vor Starkregenschäden zu schützen und
wie können Sie Ihren Keller überschwemmungssicher machen? Diesen Fragen
widmet sich unsere neue Vortragsreihe für Eigenheimbesitzer. Der Eintritt ist frei! Mehr Infos
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| Optimistisch sind die im Verband Beratender Ingenieure (VBI) zusammengeschlossenen Ingenieurunternehmen in das
laufende Wirtschaftsjahr gestartet. Das geht aus der
VBI-Konjunkturumfrage 2020 hervor. Danach gibt es entgegen der zunehmend
eingetrübten konjunkturellen Aussichten für die deutsche Wirtschaft
bislang keine Hinweise auf einen nachlassenden Auftragsboom bei den
unabhängigen Planungsbüros. Mehr Infos
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| Bei der Online-Umfrage der Bergischen Universität
Wuppertal geht es um die Digitalisierung des Ausschreibungs- und
Vergabeprozesses und die Nutzung der eVergabe. Bei der der Umfrage der
Universität Vechta wird untersucht, inwieweit Dipl.-Ingenieur/innen (FH)
ab dem 50. Lebensjahr ihre eigene berufliche Handlungskompetenz bisher
entwickelten und weiter zu erhalten beabsichtigen. Mehr Infos
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| Das Seminar widmet sich der äußerst problematischen Fragen der
Mehrkostenansprüche aufgrund von Bauzeitverzögerungen. Praxisnah werden Grundlagen und Voraussetzungen
zur erfolgreichen Durchsetzung bzw. Abwehr von bauzeitbedingten
Mehrkostenansprüchen nach BGB und VOB/B aufgezeigt. Außerdem werden die baubetrieblichen Grundlagen der Kalkulation vermittelt und Möglichkeiten
zur (Honorar-) Nachtragsgenerierung bei nicht vom Planer zu
vertretender Bauzeitverlängerung aufgezeigt. Mehr Infos
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| Führen auf Distanz ist für gewisse Tätigkeitsbereiche gerade in unserer
digitalen Arbeitswelt längst keine Ausnahme mehr. Doch diese
Konstellation stellt besondere Anforderungen an Führungskräfte und
erfordert spezielle Instrumente und Kenntnisse. Wie es gelingt,
Mitarbeiter trotz räumlicher Entfernung als Team zu führen und Aufgaben
effektiv zu delegieren, ist Inhalt dieses Seminars. Mehr Infos
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| Ohne Bauen kein Fortschritt. Doch Bauen ist
mühsam geworden: Ein engmaschiges Netz an Vorschriften ist zu beachten,
Bürger wollen mitreden und Konflikte sind auch zwischen den am Bau
Beteiligten geradezu vorprogrammiert. Könnte nicht alles viel schneller
und reibungsloser gehen? Oder drohen dann womöglich Willkür, Unordnung
und Qualitätsverluste? Darum geht es bei unserer gemeinsamen Tagung mit der Akademie für Politische Bildung
in Tutzing. Mehr Infos
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| Bei Neubau, Umbau oder Sanierung sind eine Fülle an Verpflichtungen zu beachten. Mit dem Vortrag "Bautechnische Nachweise und Bauordnungsrecht: Wer? Was? Wann?" bringen wir bei unserem Info-Abend am 24. März in München Licht ins Dunkel. Außerdem informieren wir über die Ingenieurversorgung und die Vorteile der Mitgliedschaft in der Kammer. Der Eintritt ist frei! Mehr Infos |
- Eine
Planungsleistung eines Architekten entspricht nicht der vereinbarten
Beschaffenheit, wenn sie ein Bauwerk vorsieht, dessen Errichtung höhere
Herstellungskosten erfordert, als sie von den Parteien vereinbart sind. Die
bloße Angabe einer Kostengrenze oder Darstellung eines Rahmens der
wirtschaftlichen Verhältnisse führt jedoch nicht zur Vereinbarung einer
Beschaffenheit. Haben die Parteien einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen,
dann streitet die Vollständigkeitsvermutung dieses Vertrags gegen die
Vereinbarung von bestimmten Baukosten, wenn die behauptete Vereinbarung im
Vertrag schriftlich nicht aufgeführt ist (OLG München, Urteil v. 27.09.2016, 9
U 1161/15 – IBR 2019, 24).
- Vergibt ein
Architekt mit Vollmacht des Bauherrn den Hauptauftrag an einen Unternehmer,
kann dadurch der Anschein einer Vollmacht auch für die Erteilung von
Zusatzaufträgen erweckt werden (OLG Köln, Urteil v. 20.12.2017, 11 U 112/15).
- Der
Grundstücksmakler ist bei Abschluss des Maklervertrages (Makleralleinauftrag)verpflichtet den Kunden darüber zu informieren/aufzuklären, dass er zugleich
als „Projektentwickler“ ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss
eines Erwerbsvertrages hat, der bestimmten Architekten ermöglicht, eine bereits
erbrachte Planungsleistung dem Erwerber gegenüber entgeltlich zu erbringen (OLG
Hamm, Urteil v.08.02.2018, 18 U 41/17).
- Unterlässt der
Auftraggeber für die Sanierung einer Sichtbetonfassade die
Instandsetzungsplanung nach der Instandsetzungs-Richtlinie, trifft ihn an den
Verfärbungen aufgrund ungeeigneter Sanierungsmethode ein Mitverschulden (OLG
München, Urteil v. 31.07.2018, 28 U 3161/16 – IBR 2018, 614).
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