Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium des Innern, für Bauen und
Heimat hat jetzt einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach
dem Urteil des EuGH veröffentlicht. Danach ist bei Verträgen, die vor der
Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit
auszugehen – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss
von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen
wurde.“
Um das HOAI-Urteil, vor allem aber um das Thema "Mittelstandsfreundliche Vergabe" ging es bei einem Treffen von Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der
Kammer, mit dem Sprecher für Europapolitik der Grünen im Bayerischen Landtag, Florian Siekmann, MdL.
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