Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 4. Juli 2019 abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Was das Urteil für die am Bau tätigen Ingenieure
bedeutet und worauf es jetzt ankommt, erfahren Sie in einem ausführlichen Bericht auf unserer Internetseite.
Außerdem gibt es für unsere Mitglieder am 23. Juli ein kostenfreies Webinar zum HOAI-Urteil und unsere Rechtsberatung steht Ihnen natürlich auch für Fragen zur Verfügung.
Bilden Sie Bauzeichner/innen aus oder beschäftigen welche? Dann beteiligen Sie sich unserer kurzen Online-Umfrage zum Berufsbild Bauzeichner. Vielen Dank vorab!
Außerdem möchten wir Sie herzlich zu unserem Info-Abend zur Ingenieurversorgung am 9. Juli in Nürnberg und zu unserer Regionaltour Oberpfalz mit einer Besichtigung der "Glaskathedrale" am 18. Juli in Amberg einladen. Kommen Sie vorbei - wir freuen uns auf Sie!
Die Digitalisierung schreitet voran. Machen auch Sie sich auf den Weg und besuchen unser Seminar "Digitaler Wandel im Ingenieurbüro" am 18. Juli in München. BIM kann dabei ein wichtiges Werkzeug sein. Unsere BIM-Seminarreihe startet wieder am 12. Juli - schnell anmelden, es sind nur noch wenige Plätze frei!
Das war's für heute - jetzt wünschen wir Ihnen noch viel Spaß beim Weiterlesen!
Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern
Im Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hat der
Europäische Gerichtshof am 4. Juli das Urteil verkündet: die Mindest-
und Höchstsätze sind nicht mit dem EU-Recht vereinbar. "Es ist sehr bedauerlich, dass der EuGH
unseren Argumenten nicht gefolgt ist. Das müssen wir akzeptieren und
schauen jetzt nach vorne. Für unsere Mitglieder haben wir die
drängendsten Fragen zu den Folgen des Urteils schon einmal
zusammengefasst und beantwortet. Und am 23. Juli gibt es ein
kostenfreies Webinar, in dem die wichtigsten Konsequenzen des Urteils
vermittelt werden", sagt Kammerpräsident
Prof. Dr. Norbert Gebbeken.
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